Administrator

Administrator

Montag, 31 März 2025 14:13

Theater: Zuckerguss und Kräuterkekse

s’Lorgagassl Stilfs - Das Stilfser Theaterteam „S’ Lorggagassl“ sorgt derzeit im Haus der Dorfgemeinschaft von Stilfs mit der Komödie „Zuckerguss und Kräuterkekse“ für beste Unterhaltung. Regisseur Pankratius Eller ist es hervorragend gelungen, die 12 Schauspielerinnen und Schauspieler zu Höchstleitungen heranzuführen. Alle überzeugen mit Spielfreude und bereiten dem Publikum unterhaltsame Stunden.. Zum Inhalt sei folgendes verraten: Die Konditorei, geführt vom Geschwisterpaar Sabine und Erwin, ist beliebter Treffpunkt für schrullige Damen. Als der Bäcker Nick eingestellt wird, gibt es Unstimmigkeiten. Doch dessen berauschende Kräuterkekse mausern sich als Verkaufsschlager. Gestört wird der Betrieb von Nicks sonderbaren Kollegen und der peniblen Beamtin Leopoldine. Das engagierte Team auf der Bühne wird nicht nur mit kräftigem Applaus belohnt und auch mit etwas Süßem, das zur Bühnendekoration gehört. (mds)

 

Nächsten Aufführungstermine

Samstag, 05 April 2025 um 20.00 Uhr
Sonntag, 06. April 2025 um 15.00 Uhr;

Reservierung 344 456 90 66

Montag, 31 März 2025 14:04

Bildungszug: Im Gespräch

Einer von 112 Ehrenamtlichen im Bildungsausschuss

Roland Angerer

Bildungsausschuss Stilfs

Roland ist seit 30 Jahren ehrenamtlich im Bildungsausschuss Stilfs als Ideengeber, Programmgestalter und letztlich auch als Vorsitzender tätig.


Bildungsarbeit

Wenn du Bildungsausschuss hörst, was fällt dir spontan ein?
Ist eine Plattform, mit der sich viele Möglichkeiten bieten, im Dorf Akzente zu setzen

Was hat dich motiviert ehrenamtlich im Bildungsausschuss tätig zu sein?
Ich bin eigentlich hineingeschlittert als Pflichtvertreter der Schule, aber wie ich gestrickt bin, bin ich bis heute treu geblieben. Entstanden ist bald Neugier auf die Möglichkeiten vor Ort etwas zu bewegen

Wie oft wurdest du gefragt: Was ist oder tut eigentlich ein Bildungsausschuss?
Eigentlich bin ich froh, wenn ich darauf angesprochen werde, was der Bildungsausschuss ist

Welche Bildungsangebote kamen gut an?
Durch einen Computerankauf haben wir bereits in den Neunzigjahren Computer-Kurse für die Schule und Bevölkerung abgehalten. Gut angekommen sind Kräuterkurse, verschiedene Ausstellungen (Foto/Kunst) und geschätzt wurde die Organisation und Wiederbelebung des „Stilzer Pfluagziachn“ mit vielen Gleichgesinnten

 

Gesellschaft

Was ist wichtiger im Leben: der Weg oder das Ziel?
Beides, weil man muss ein Ziel haben, um sich auf den Weg zu machen. Wege bieten Gelegenheiten

Ist das Ehrenamt in Südtirol noch zu retten?
Ja, ich sehe viele Ehrenamtlich Tätige auf verschiedensten Ebenen der Gesellschaft. Wie vielfach, geht beim Ehrenamt nicht alles linear, sondern wellenförmig. Das auf und ist natürlich, ich sehe das positiv Macht dir die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz und Digitalisierung Angst?
Künstliche Intelligenz ist eine Realität und nicht mehr wegzudenken. Sie macht mir keine Angst, wir müssen uns nur der Herausforderung des richtigen Umgangs stellen

Welche Apps sind auf deinem Handy am Startbildschirm zu finden?
Kamera – Kontakte – Homebanking – Facebook – Mail - WhatsApp

 

PRIVATES

Lieblingsfilm?
Dokumentationen – Historisches

Lieblingsbuch?
Mystiker z.B. vom Autor David Steindl-Rast

Auswandern – wohin?
Stellt sich jetzt nicht mehr

Was regt dich auf?
Ich versuche mich weniger aufzuregen und Gelassenheit zu trainieren. Bei Undankbarkeit und Gleichgültigkeit fällt mir das aber sehr schwer

Letztes Mal herzhaft gelacht?

Programm des Kabarettisten Olaf Schubert


Letztes Mal den Sternhimmel beobachtet?
Vor einer Woche

Schönste Erinnerung aus der Kindheit?
Nachts mit dem Vater Kartoffel-Acker beregnet und draußen im Freien schlafen

Titel deiner Autobiografie?

Besessen

 

 

Ein Fragebogen für das Ehrenamt

Die ehrenamtlichen BildungsarbeiterInnen leisten einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Anläßlich des 25-jährigen Bestehen des Bezirksservice für die Bildungsausschüsse im Vinschgau werden in den nächsten Ausgaben die Vorsitzenden der Bildungsausschüsse über ihre Erfahrungen und Perspektiven in der Bildungsarbeit, über aktuelle gesellschaftliche Themen und Privates befragt.

Ludwig Fabi

Bezirksservice Vinschgau

Montag, 31 März 2025 14:01

Bildungszug: Dominik Plangger

03.05.2025

Konzertbeginn 20.00 Uhr

Einlass 19.00 Uhr

Schulturnhalle Taufers i. M.

 

 

Bildungsausschuss Glurns/Taufers i. M.

Wie kann ich konstruktiv damit umgehen?
mit Dr. Edmund Senoner

Freitag, 11. April 2025


20:00 Uhr,

Bibliothek Laas

Veranstalter: Bibliothek Laas, BA

 

 

Bildungsausschuss Laas-Eyrs-Tschengls-Tanas-Allitz

Südtirol im Jahr 1938 und die Ereignisse in Kortsch am Ostersonntag 1938

Vortrag: Leopold Steurer und Martha Verdorfer

Freitag, 04.04 2025
19.30 Uhr
Haus der Dorfgemeinschaft Kortsch

 

 

Bildungsausschuss Kortsch

Dienstag, 15.04.2025

19.00 Uhr

in der Bibliothek Tschars

 

Bildungsausschuss Kastelbell/Tschars

Montag, 07. April 2025

um 19.30 Uhr

im Ratssaal Kastelbell

 

Bildungsausschuss Kastelbell/Tschars

Montag, 31 März 2025 13:52

Bildungszug: Nochholtig guat!

Brotbackkurs für Erwachsene

Samstag, 5. April
17 Uhr, Bäckerei Folie

 

“Abfallbewirtschaftung in Südtirol - Was passiert mit meinen Abfällen?“
Dienstag - 9. April 2025
19.00 Uhr, Bürgersaal der Gemeinde Prad

Vortragende: Poznanski Elisa, Pircher Georg

 

Was darf auf meine Haut?

Donnerstag, 10. April 2025
18.30 Uhr, in der Bibliothek Prad

Workshop mit Paulina Wallnöfer

 

Käse selbstgemacht

Freitag, 11. April 2025
17:30 Uhr, Pfarrsaal Prad

Referentin: Katharina Sulo

 

Mit richtigem Aufräumen
zum Wohlbefinden
Samstag, 12. April 2025, 19:30 Uhr
im Haus der Dorfgemeinschaft Lichtenberg

Referentin: Berta Pircher

 

„Ein naturnaher Hausgarten“

Montag, 14. April 2025
19.30 Uhr, Bürgersaal der Gemeinde Prad

Referent: Josef Gruber

 

RUNDUM GESUND

Mittwoch, 16. April 2025
19:30 Uhr, Bürgersaal der Gemeinde Prad

Referent: Dr. Martin Fronthaler

 

 

Bildungsausschuss Prad

von Angelika Ploner

Seit dem 14. Dezember 2024 ist die neue italienische Straßenverkehrsordnung in Kraft. „Wir versuchen die Menschen zu sensibilisieren und die neuen Regelungen mit Hausverstand anzuwenden“, sagt Oberstleutnant Christian Carli von der Bezirkspolizei Vinschgau. Von 39.484.491 InhaberInnen von Führerscheinen haben übrigens 824.380 weniger als 20 Punkte. Das nur am Rande erwähnt. Die Neuerungen im Überblick.

Handy am Steuer:
Fahrer, die am Steuer ein Handy oder digitales Medium nutzen – sei es zum Telefonieren, Chatten oder für andere Tätigkeiten – müssen künftig mit drastischen Strafen rechnen. Die Bußgelder betragen bis zu 1.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 1.400 Euro. Zudem droht ein Führerscheinentzug von bis zu drei Monaten und der Verlust von Punkten. „Beim ersten Verstoß droht eine Verwaltungsstrafe von 250 bis 1.000 Euro, die Aussetzung der Gültigkeit des Führerscheins von 15 Tagen bis zu 2 Monaten und der Abzug von 5 Führerscheinpunkten“, sagt Carli. Bei einer neuerlichen Übertretung innerhalb von 2 Jahren sieht die neue Straßenverkehrsordnung eine Verwaltungsstrafe von 350 bis zu 1.400 Euro, die Aussetzung der Gültigkeit des Führerscheins von 1 bis 3 Monaten und den Abzug von 10 Punkten vor.
Liegt der Führerscheinpunktestand zwischen 10 und 19 Punkten, so droht ein kurzfristiger Führerscheinentzug von 7 Tagen, bei einem Verkehrsunfall von 14 Tagen. Wenn der Führerscheinpunktestand unter 10 Punkten liegt: kurzfristiger Führerscheinentzug von 15 Tagen, bei Verkehrsunfall von 30 Tagen, aber immer nur, wenn der Lenker sofort identifiziert wird.

Drogen und Alkohol am Steuer:
Bei Fahrern, die unter Drogeneinfluss fahren, gilt künftig eine Null-Toleranz-Politik. Wer erwischt wird, dem droht Führerscheinentzug bis zu drei Jahren. „Der Nachweis der Drogen“, sagt Carli, „kann von den Polizeikräften mittels Schnelltest (Speichel) vorgenommen werden.“ Wenn der Test nicht möglich ist, kann der Regierungskommissar eine ärztliche Visite innerhalb von 60 Tagen anordnen. In der Zwischenzeit ist die Gültigkeit des Führerscheins ausgesetzt.

Regelungen bei Alkohol am Steuer

Blutalkoholwert 0,5 bis 0,8 Promille: Bußgeld zwischen 544 und 2.174 Euro, Führerscheinentzug für 3 bis 6 Monate.

Blutalkoholwert 0,8 bis 1,5 Promille: Strafen von 800 bis 3.200 Euro, Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten möglich. Verpflichtung zur Installation einer Alkoholsperre im Fahrzeug

Blutalkoholwert über 1,5 Promille:
Geldstrafe zwischen 1.500 und 6.000 Euro,
Führerscheinentzug für 1 bis 2 Jahre, Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 1 Jahr, Verpflichtung zur Installation einer Alkoholsperre im Fahrzeug

„Bei rechtskräftiger Verurteilung bis zu 1,5 g/l“, sagt Carli, „darf laut Kodex 68 für 2 Jahre nur mit 0,0 g/l ein Fahrzeug gelenkt werden. Und laut Kodex 69 muss das Fahrzeug mit einem sogenannten Alcolock ausgestattet sein.“ Bei rechtskräftiger Verurteilung mit über 1,5 g/l , „darf laut Kodex 68 für 3 Jahre nur mit 0,0 g/l ein Fahrzeug gelenkt werden. Und laut Kodex 69 muss das Fahrzeug ebenso mit einem sogenannten Alcolock ausgestattet sein.“ Die Kodexe werden nach rechtskräftiger Verurteilung vom Regierungskommissar verfügt. Die Ärztekommission kann auch einen längeren Zeitraum vorschreiben. Carli: „Die Strafen erhöhen sich um ein Drittel wenn jemand trotz der Vorschrift von 0,0 g/l betrunken mit dem Fahrzeug fährt und die Strafen verdoppeln sich, wenn jemand den Alcolock oder dessen Siegel entfernt oder umbaut. Dazu fehlen uns aber noch die genauen Bestimmungen.“

Kurzfristiger Entzug des Führerscheins:
Ein kurzfristiger Entzug des Führerscheins droht bei gegenhändigem Fahren, bei Missachtung der Vorfahrt, bei Missachtung der Ampel oder der Handzeichen des Polizeibeamten, bei Rechtsüberholen, wo dies nicht zulässig ist, bei Missachtung des Sicherheitsabstandes, wenn dadurch ein Verkehrsunfall mit erheblichem Sachschaden verursacht wurde. Des weiteren bei Führerscheinneulingen oder Berufsfahrern, wenn der Alkoholpegel unter 0,5 g/l liegt, bei Missachtung der Vorfahrt gegenüber Fußgängern bei Zebrastreifen, bei Verletzung der Pflichten beim Überqueren von Bahnübergängen oder auch bei Nichtgebrauch der Sicherheitsgurte oder der Kindersicherung bzw. der Schutzvorrichtung für Kleinkinder.

Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Für geschlossene Ortschaften gilt: Bereits zehn km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit kosten zwischen 173 und 694 Euro. Innerhalb eines Jahres zwei Verstöße in Ortschaften bedeuten von 220 bis zu 880 Euro Strafe und einen Führerscheinentzug von 15 bis 30 Tagen.

10 – 40 km/h zu schnell: 173 bis 694 Euro
40 – 60 km/h zu schnell: 543 bis 2.170 Euro, Führerscheinentzug von 1 bis 3 Monaten.
Über 60 km/h zu schnell: 845 bis 3.382 Euro, Führerscheinentzug von 6 bis 12 Monaten.

Regelungen für E-Roller
Für E-Roller gilt ab sofort eine Kennzeichen-, Helm- und Versicherungspflicht. Diese Regelung soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. „Für die Versicherungspflicht und Kennzeichenpflicht fehlen aber noch die Dekrete des Ministers. Sie sind deshalb noch nicht umsetzbar“, sagt Carli zum Vinschgerwind.

Führerscheinneulinge:
Bisher galt: Für das 1. Jahr darf ein Führerscheinneuling der Führerschein Kategorie B nur Fahrzeuge mit einer spezifische Leistung, bezogen auf das Leergewicht des Fahrzeuges von maximal 55 KW pro Tonne lenken. Für Fahrzeuge der Kategorie M1 (Pkw) darf die Motorleistung von 70 KW/Tonnen nicht überschritten werden.
Seit dem 14. Dezember 2024 gilt: Für die ersten 3 Jahre darf ein Führerscheinneuling der Führerschein Kategorie B nur Fahrzeuge mit einer spezifischen Leistung, bezogen auf das Leergewicht des Fahrzeuges, von maximal 75 KW pro Tonne lenken. Für Fahrzeuge der Kategorie M1 (PKWs zum Personentransport mit maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrer) darf die Motorleistung von 105 KW/Tonnen nicht überschritten werden.
„Angehende Führerscheinneulinge dürfen erst Fahrübungen durchführen, wenn sie vorher mit einer Fahrschule Fahrübungen bei Nacht und auf Autobahnen oder Schnellstraßen absolviert haben“, erklärt Carli. Hierzu fehlen aber noch die Dekrete des zuständigen Ministeriums. Nach wie vor dürfen Führerscheinneulinge für 3 Jahre nur mit 0,0 g/l ein Fahrzeug lenken.

Tierwohl:
Wer mit dem Auto Tiere auf der Straße aussetzt, verliert seinen Führerschein für sechs Monate bis ein Jahr. Die vorgesehenen Strafen : von 1.000 Euro bis 10.000 Euro. Verursacht das Tier durch seine Anwesenheit einen Unfall mit Schwerverletzten oder Toten, so fällt das unter den sogenannten „Straßenmord“.

 

  • 1
  • 2

Montag, 31 März 2025 13:36

Gärtnerei Schöpf in voller Pracht

Schlanders - Wenn der Frühling in den Startlöchern steht, dann lädt die Gärtnerei Schöpf jedes Jahr zum offenen Sonntag. Am vergangenen 30. März 2025 blühte es in der Gärtnerei in Vetzan in allen Farben. Die ersten Blumen – Narzissen, Stiefmütterchen, Tulpen, Hyazinthen oder Primeln - zeigten sich in voller Pracht, schmückten die Gärtnerei Schöpf mit ihren bunten Farben und strahlten den Besucherinnen in sattem Rot, leuchtendem Gelb, kräftigem Violett oder zartem Rosa entgegen. Kräuter entfalteten ihren Duft, Gestecke, Sträuße und Dekorationen sorgten für ein einladendes florales und buntes Schauspiel. Frühlingserwachen in der Gärtnerei Schöpf ist immer etwas ganz Besonderes und lockt viele Besucherinnen und Besucher aus dem ganzen Vinschgau an. Diese ist übrigens das ganze Jahr über lohnende Adresse, Ratgeber und einen Besuch wert. (ap)


Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /www/htdocs/w00fb819/vinschgerwind.it/templates/purity_iii/html/com_k2/templates/default/user.php on line 260