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Montag, 10 Januar 2022 13:58

Stillstand im Tunnel

Kastelbell - Die größte Baustelle im Vinschgau steht still. Beim Tunnel Galsaun-Kastelbell regt sich nichts mehr, keine Bohrmaschine, kein Betonlaser, kein Hammerschlag. Nach einer Barbara-Feier am 4. Dezember 2021 wurden die Arbeiten sukzessive zurückgefahren und vor Weihnachten war’s aus. Grund dafür ist, dass die Baugesellschaft E.MA.PRI.CE, die in einem Kosortium mit der Passeier Bau die Ausschreibung für den Bau des Kastelbeller Tunnels gewonnen hat, in finanzielle Turbulenzen geraten ist und einen Ausgleich sucht. Ein Teil dieser finanziellen Schwierigkeiten könnte dem Preisanstieg geschuldet sein, der sich im vorigen Jahr vor allem im Bereich Baustahl bemerkbar gemacht hat und sich 2022 massiv auf andere Baustoffe auswirken wird. Der Kastelbeller BM Gustav Tappeiner sagt, dass es eine Zusatzfinanzierung für den unvorhersehbaren Wasseintritt im Tunnel von Seiten der autonomen Provinz, die der Auftraggeber des Tunnels ist, geben wird. Aber diese Zusatzfinanzierung löst im Wesentlichen die finanziellen Turbulenzen von E.MA.PRI.CE nicht. Tappeiner sagt, dass es Wunsch und Ziel in Kastelbell sei, den Tunnel möglichst rasch fertigstellen zu lassen. Tappeiner ist derzeit bemüht, die Anliegen der Gläubiger vor Ort zu bündeln und deren Forderungen entsprechend zu deponieren. Dazu zählen die Grundbesitzer, auf deren Wiesen der Aushub gelagert wird, dazu zählen Gastbetriebe, die den E.MA.PRI.CE-Arbeitern Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt haben. Das sind jene, die sich in der Gemeinde Kastelbell-Tschars befinden. Es gibt andere Zulieferer im Vinschgau, bei denen E.MA.PRI.CE weitaus höhere Schulden hat. E.MA.PRI.CE führt auch Arbeiten in den Bahntunnels zwischen Töll und Marling aus, die eine Absenkung des Gleisbettes vorsehen und damit wesentlich für die Elektrifizierung der Vinschgerbahn sind.
Allein die Ausschreibung für den Bau des Umfahrungstunnels in Kastelbell war im Jahr 2017 mit rund 50 Millionen Euro veranschlagt. Sollte ein Ausgleich nicht gelingen, so sagen es Experten voraus, könnte die Baustelle des großen Tunnels in Kastelbell für fast zwei Jahre stillstehen. Diese Zeitspanne könnte, falls alle Stricke reißen, für eine Neuausschreibung und eine Neuvergabe notwendig sein. (eb)

Dienstag, 11 Januar 2022 16:00

Silbertablett

Mals - BM Josef Thurner löst Streitigkeiten mit der Firma WEMA pragmatisch und serviert dem Immobilienmakler Bernhard Wellenzohn dabei das Malser Dorfzentrum auf dem Silbertablett.

von Erwin Bernhart

Die WEMA, die Immobilien bauende Firma von Bernhard Wellenzohn und Klaus Mair, hat „Marolles“, ein Grundstück an der Malser Bahnhofsstraße, erworben und wollte darauf eine Immobilie errichten, die auch einen Discounter beherbergen sollten. Auf Druck der Malser Kaufleute wehrte sich der damalige BM Ulrich Veith dagegen und verwehrte der WEMA mit immer neuen Auflagen wegen der Ausfahrt die entsprechende Änderung des Durchführungsplanes. Der WEMA platzte der Kragen und sie zog vor das Verwaltungsgericht und bekam Recht. Dagegen rekurrierte die Gemeinde Mals. Das Verfahren behängt noch, wurde aber von beiden Parteien einvernehmlich verschoben, weil man in Verhandlung sei. Der Gemeindeausschuss von Mals hat nun im Schatten des Advent am 16. Dezember 2021 beschlossen, dass man mit der WEMA einen Tauschhandel eingehen wolle. Demnach soll die Gemeinde Mals den Grund „Marolles“ erhalten und dafür der WEMA ein Grundstück im Herzen von Mals erhalten, nämlich einen Teil hinter dem ex-Enelhaus, auf dem ehedem das blaue Haus gestanden ist. Weil der Wert der Bauparzelle „Marolles“ mit rund 550.000 Euro veranschlagt ist, der Wert des Grundstückes hinter dem Enelhaus mit 373.000 Euro, zahlt die Gemeinde die Differenz von 176.000 Euro an die WEMA. Damit dürfte der Streit beigelegt sein.
Allerdings ist diese Silbertablett-Lösung nicht ohne Brisanz: Bernhard Wellenzohn hat das Enel-Haus bereits vor Jahren gekauft und plant darin Wohnungen, Büroräume und Verkaufsflächen. Mit dem öffentlichen Parkplatz auf dem Peter-Glückh-Platz bekommt Wellenzohn quasi Gratis-Parkplätze und mit der neu hinzukommenden Fläche von 1835 m2 reichlich Kubatur dazu. Ende gut, alles gut? Die Gemeinde Mals um BM Josef Thurner schreibt sich zugute, dass das Ziel, die Nahversorgung im Dorfzentrum zu halten, erreicht sei. Wellenzohn und Mair können sich die Hände reiben.
Was mit der Fläche „Marolles“, die eine B2-Auffüllzone ist, in der Wohnungen vorgesehen sind, tatsächlich passieren soll, weiß BM Thurner noch nicht so genau. Da seien Überlegungen anzustellen. Durch eine Bauleitplanumänderung wäre auch eine Zone für öffentliche Einrichtungen möglich, auch eine Gewerbezone, sagt Thurner.

Montag, 10 Januar 2022 13:53

Roland Gluderer ist neuer HGV-Ortsobmann

s8 Roland GludererRoland Gluderer vom Hotel „Bergfrieden“ wurde kürzlich zum neuen Obmann der HGV-Ortsgruppe Martell gewählt. Gluderer folgt auf Alexander Mair, welcher seit 2001 die Ortsgruppe führte. Dem neuen Ortsausschuss gehören Alexander Mair vom Hotel „Waldheim“, Barbara Grassl vom Gasthof „Martellerhof“, Heidi Oberhofer vom Gasthof „Premstl“, Günther Pircher vom Hotel „Burgaunerhof“, Markus Perkmann von der Bar „Freizeit-Trattla“, Jana Schröter vom Gasthof „Stallwies“ und Roman Altstätter vom Hotel „Ortlerhof“ an.

Montag, 10 Januar 2022 13:51

Rom Info ins Tal

von Albrecht Plangger - Das staatliche Haushaltsgesetz 2022 ist unspektakulär über die Bühne gegangen: zusätzliche Mittel gegen die hohen Stromrechnungen, die Bestätigung der Steuergutschriften beim Bau (Superbonus 110 %, Fassaden-Bonus, Sanierungsmaßnahmen-Bonus usw.) für 2022 und Folgejahre samt mehr Rechtssicherheit, Maßnahmen für die Berggebiete und für die Imkerei, für den Tourismus und Rechtssicherheit bei der Besteuerung der Wohnbauzohnen. Im neuen Finanzgesetz findet sich auch eine Neugestaltung der IRAP und neue Einkommenssteuersätze bei der IRPEF mit der sog. „clausola di neutralita“ (Neutralitätsklausel), welche einen Ausgleich für die im Landeshaushalt durch die vorgesehene Einkommenssteuerkürzung entstehenden Mindereinnahmen vorsieht. Die Beträge, die den Sonderautonomien dafür zustehen, müssen bis zum 31. März 2022 in einem Dekret des Finanzministers festgelegt werden. Da ist wieder unser Landeshauptmann gefragt. Für uns in der Abgeordnetenkammer kommt jetzt das jährliche Terminverlängerungsgesetz „Milleproroghe“, mit welchem immer wieder Gesetzestermine verlängert oder hinausgezögert werden können. Im Südtiroler Interesse haben wir eine Menge davon vorliegen, wie z.B. die Frage, ob das neue Sicherheitsdekret auf den Skipisten mit Helmpflicht für Kinder, obligatorischer Unfallversicherung für alle, Null Alkoholkonsum wirklich 2022 in Kraft tritt. Ganz wichtig ist auch die Verlängerung der Förderung für die kleinen Biogas-Anlagen unter 300 kW. Das seit 3 Jahren angekündigte Förderungsgesetz FER 2 ist immer noch ausständig. Und dann sind wir schon zur Wahl des neuen Staatspräsidenten eingeladen, welche in der zweiten Jännerhälfte über die Bühne gehen soll. Staatspräsident Mattarella ist Südtirol mit großer Aufmerksamkeit begegnet. Es wird nicht leicht sein einen ebenbürtigen Nachfolger zu finden. Zumindest hat das heurige Haushaltsgesetz nicht solche große „politische Gräben“ aufgerissen wie voriges Jahr noch unter Ministerpräsident Conte, an dessen Stuhl damals schon kräftig „gesägt“ worden ist. Da steht Ministerpräsident Draghi schon viel besser da. Seine Autorität ist immer noch intakt. Ich wünsche allen meinen Lesern ein gutes Neues Jahr.

Aufgrund der hohen Anzahl an täglichen Neuinfektionen führt der Südtiroler Sanitätsbetrieb eine neue Prozedur für die Isolation der positiv getesteten Personen ein.

Wie bereits bekannt, ist es aufgrund der hohen Fallzahlen derzeit unmöglich, alle positiv getesteten Personen persönlich zu kontaktieren und sie hinsichtlich eventueller Krankheitssymptome zu befragen. Auch die Erhebung der engen Kontakte ist nicht mehr möglich.

Aus diesem Grund führt der Südtiroler Sanitätsbetreib mit kommendem Montag, 10.01.2022, eine vereinfachte Handhabung der Isolationsverfügungen ein. Grundsätzlich wird allen positiv Getesteten der maximale Isolationszeitraum, also 21 Tage, verordnet. Diese Zeitspanne verkürzt sich jedoch in sehr vielen Fällen.

Wer nämlich bereits die Auffrischimpfung erhalten oder seinen Impfzyklus vor nicht mehr als 120 Tagen abgeschlossen hat, bleibt, sofern symptomfrei, nur 7 Tage in Isolation (zuzüglich der für die Durchführung und Auswertung des abschließenden Tests benötigten Zeit).

Liegt die Zweitimpfung mehr als 120 Tage zurück oder ist die infizierte Person nicht geimpft, so endet die Isolationszeit nach 10 Tagen, immer vorausgesetzt, es liegen keine Symptome vor und der abschließende PCR- oder Nasen-Rachen-Abstrich zeigt ein negatives Ergebnis. Auch in diesem Fall muss noch die Zeit für den Test hinzugezählt werden.

Fällt der Test positiv aus, bleibt die verfügte Isolation aufrecht; am 14. Tag bzw. 17. Tag wird der Test wiederholt. Sollte auch dieser positiv ausfallen, geht die Isolation bis zum 21. Tag weiter und endet dann, sofern seit mindestens 7 Tagen keine Symptome mehr vorhanden sind.

Die Tests zur Beendigung der Isolationszeit können bei sehr vielen Ärzten für Allgemeinmedizin, Apotheken und in den Drive-Ins des Sanitätsbetriebes durchgeführt werden.

Sobald ein negatives Testergebnis vorliegt (oder der 21. Tag erreicht worden ist), wird die Person vom Sanitätsbetrieb entweder telefonisch oder per Mail kontaktiert und die Isolation auch formell beendet. In jedem Fall ist ein negativer PCR- oder Nasen-Rachen-Abstrich Voraussetzung für eine Beendigung der Isolation vor Ablauf der 21 Tage.

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb dankt der Bevölkerung an dieser Stelle für ihr Verständnis und die Zusammenarbeit!

Presse-Informationen: Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb

(MHE)

Die Informationskampagne "Zusammenleben" weist darauf hin, dass Nicht-EU-Bürger ab 2023 für den Bezug von Landeskinder- und Landesfamiliengeld Sprach- und Kulturkenntnisse nachzuweisen sind.

Ab 2023 müssen Nicht-EU Bürger, die um das Landeskinder- und Landesfamiliengeld ansuchen, einen Nachweis ihrer Kenntnisse der deutschen oder italienischen Sprache erbringen und einen Gesellschaftskurs besuchen. Mit einer Informationskampagne unter dem Motto "Zusammenleben in Südtirol" sollen die Betroffenen nun rechtzeitig darüber informiert und zur Teilnahme an den eigens angebotenen Kursen motiviert werden. Projektträger ist die Koordinierungsstelle für Integration (KOI) des Landes.

Die neue Regelung betrifft die Gewährung des Landesfamilien- und Landeskindergeldes, eine Zusatzleistung des Landes, um die alle Südtiroler Familien ansuchen können. Ab 2023 müssen sowohl die Antragstellenden als auch ihre Ehe- oder Lebenspartner, die aus nicht EU-Ländern kommen, gewisse Zusatzvoraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen sie Grundkenntnisse in einer der Landessprachen nachweisen, zum anderen müssen sie einen Kurs zu Gesellschafts- und Kulturthemen Südtirols besuchen. Die Sprach- und Gesellschaftskurse sowie die Sprachprüfung werden schon seit einigen Monaten angeboten.

Die geplante Informationskampagne ab Anfang Jänner soll die Betroffenen über die Neuerungen bestmöglich informieren und gleichzeitig dazu motivieren, sich zu den Kursen und/oder Prüfungen anzumelden. "Die Kampagne soll vermitteln, dass der Erwerb der Sprach- und Gesellschaftskenntnisse eine Chance für jede Einzelne und jeden Einzelnen ist, um sich in den Arbeitsmarkt, gesellschaftlich und kulturell zu integrieren", sagt Landesrat Philipp Achammer. "Auch wenn vieles im Bereich der Integration gut funktioniert, so ist die Bindung von Landesleistungen an Sprach- und Gesellschaftskursen ein weiterer und für mich entscheidender Schritt dahingehen, damit die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger Teil unserer Gesellschaft werden."

Die Informationskampagne setzt vor allem auf Social Media, um die Zielgruppe bestmöglich zu erreichen. Ein kurzer Spot über YouTube soll in den Bussen und Zügen der öffentlichen Mobilität gezeigt werden. Alle wichtigen Informationen sind zudem in einfacher Sprache in einem Flyer zusammengefasst. In der Koordinierungsstelle können sich alle Betroffenen bei einer Sprechstunde persönlich über die Möglichkeiten informieren, diese Voraussetzungen zeitgerecht zu erfüllen.

Alle aktuellen Informationen zum Projekt "Zusammenleben in Südtirol" sind auf der Homepage www.provinz.bz.it/integration/zusammenleben abrufbar.

red/jw

Die neuen Richtlinien für die Beitragsgewährung zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien sieht höhere Beiträge für private und öffentliche Sanierungen vor.

Die Landesregierung hat heute (28. Dezember) auf Vorschlag von Energielandesrat Giuliano Vettorato neue Richtlinien für die Beitragsgewährung für die Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen verabschiedet. Ansuchen können darum natürliche Personen, öffentliche Verwaltungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht ebenso wie Unternehmen. "Die Beiträge dienen dazu, die Energieeffizienz der Gebäude weiter zu optimieren. Ganz im Sinne der Klimastrategie 'Energie Südtirol 2050' führen wir zudem eine neue Maßnahme ein, die den graduellen Umstieg von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Quellen unterstützt sowie zur Dekarbonisierung und zum Energiewandel beiträgt", erklärt Landesrat Vettorato.

Die neuen Richtlinien sehen eine Erhöhung des Beitrags von 50 auf 60 Prozent der zulässigen Kosten für Gebäude, die zu einem KlimaHaus B umgebaut werden. Dies gilt auch für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Für Unternehmen hingegen wird eine 50-prozentige Unterstützung beibehalten. Erstmals kann man um Beiträge für den Austausch von Öl- und Gaskesseln in Kondominien ansuchen, wenn dieses aus mindestens fünf beheizten Einheiten und mindestens fünf Eigentümern bestehen. Gefördert werden dabei eine dieser Möglichkeiten: Anschluss ans Fernwärmenetz, Installation von Wärmepumpen, von Hybridanlagen (Wärmepumpe und Gaskessel) oder von beschickten Biomasseheizanlagen. Für diese Verbesserungsmaßnahme ist ein Höchstbeitrag von 30 Prozent der zugelassenen Kosten vorgesehen.

Ein weiterer Punkt beim neuen Maßnahmenpaket betrifft die Anpassung der Beiträge für Projekte im Bereich Energie, Umweltschutz und Klima. Wie bereits in der Klimastrategie Südtirols vorgesehen, müssen innerhalb 2025 alle Gemeinden einen Klimaschutzplan erarbeiten. Das Land fördert die Erstellung dieses Plans mit 80 Prozent, anstelle der bisherigen 60 Prozent der zugelassenen Kosten.

tl/ck

Über ein Online-Paket mit Intensivkurs und Testsimulation können sich Jugendliche auf das Aufnahmeverfahren für das Medizinstudium in Österreich vorbereiten. Anmelden kann man sich ab 3. Jänner 2022.

Um Südtirols Oberschulabsolventen auch 2022 gut auf den Aufnahmetest für das Studium der Humanmedizin und der Zahnmedizin an den Medizinischen Universitäten Innsbruck, Graz und Wien vorzubereiten, bietet die Landesabteilung Bildungsförderung in Zusammenarbeit mit der Südtiroler HochschülerInnenschaft sh.asus im Laufe des Schuljahres wieder eine Reihe von unterstützenden Maßnahmen an. Coronabedingt finden diese Vorbereitungsmaßnahmen wie im Vorjahr online statt.

Das Online-Paket umfasst eine Vorbereitungsphase, in der digitale und gedruckte Lernmaterialien zur Verfügung gestellt werden, einen zweieinhalbtägigen Intensivkurs, in dem Methoden und Inhalte zur Bewältigung des Tests vermittelt werden, die Testsimulation, bei der das Erlernte überprüft wird, sowie eine Nachbereitungsphase.

Die Online-Kurse finden in der Zeit vom 28. Februar bis 5. März 2022 statt. Bei einer maximalen Anzahl von 160 Teilnehmenden sind das acht Kurse mit je rund 20 Personen. Die Test-Simulation findet an einem Samstag im Mai 2022 statt. Die Kosten für das Online-Gesamtpaket einschließlich Kurs, Vorbereitungsphase, Nachbereitungsphase, Testsimulation und Lernmaterialien betragen 40 Euro und zusätzlich 30 Euro Kaution. Die Kaution wird denjenigen rückerstattet, die nach der Teilnahme am Auswahlverfahren das Rückfrageformular der Südtiroler HochschülerInnenschaft übermitteln.

Die Anmeldung zum Kurs erfolgt ab 3. Jänner bis 7. Februar 2022 über ein Online-Anmeldeformular.

Weitere Informationen erteilen die Südtiroler HochschülerInnenschaft (www.asus.sh/de/study/Medizinstudium, Tel. 0471 974614, medizin@asus.sh) oder die Mitarbeiterinnen der Studieninformation in der Landesabteilung Bildungsförderung (Tel. 0471 413307/413301).

jw

Heute wurden die Videos, die von Schulklassen im Rahmen des Wettbewerbs zum 50. Jahrestag des 2. Autonomiestatuts eingesandt wurden, auf dem Jugendportal www.nova-bz.org veröffentlicht. Jeder kann online für seinen Lieblingskurzfilm abstimmen, die Autoren werden bei der öffentlichen Preisverleihung am 20. Jänner im Landtag ausgezeichnet. Präsidentin Mattei: „Wir wollen die jungen Leute zum Nachdenken über die Autonomie anregen“.

Anlässlich des 50. Jahrestags des zweiten Autonomiestatuts hat der Südtiroler Landtag für Mittel- und Oberschulen einen Wettbewerb für Kurzfilme ausgeschrieben zum Thema „Autonomie in Südtirol bedeutet für UNS...“  Die Schülerinnen und Schüler wurden aufgefordert, ihre Produktionen bis zum 17. Dezember einzureichen. „Auf diese Weise wollten wir auch junge Menschen zum Nachdenken über die Bedeutung der Autonomie anregen, indem wir sie aufforderten, ihre Ideen in einem Format zu präsentieren, das sie täglich nutzen“, erklärt Landtagspräsidentin Rita Mattei.

Bei den 16 eingereichten Videos, die von Klassen aus 9 deutschsprachigen Schulen, 2 italienischsprachigen Schulen und 1 ladinischsprachigen Schule produziert wurden, waren mehr als 200 Schüler und 14 Lehrer beteiligt. Sie werden nun einer doppelten Bewertung unterzogen: jener der Expertenjury, die sich aus Vertretern der drei Schulbehörden, des Eurac-Center for Autonomy Experience und der UniBZ zusammensetzt, und jener des Online-Publikums. Seit heute, 23. Dezember, und bis zum 9. Jänner sind die Kurzfilme auf dem Jugendportal des Landtags www.nova-bz.org zu sehen: „Alle, die möchten, können sich die Filme anschauen und für ihre Lieblingsproduktion stimmen“, so Mattei.

Das Sieger-Video wird zusammen mit dem von der Jury ausgewählten Video im Rahmen der Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen des 2. Statuts am 20. Januar 2022 im Landtag präsentiert. Bei dieser Gelegenheit werden die beiden Klassen, die die Videos erstellt haben, mit einem Tagesausflug nach Venedig belohnt.

(AM)

Aktuell bewegt sich die Landesregierung, trotz ihrer Ankündigung “Everyday for future” sein zu wollen, noch viel zu nahe an einem “Everyday for greenwashing”. Bei der heutigen Pressekonferenz, die um 10:30 Uhr im Naturmuseum Südtirol stattfand und live auf Facebook (https://fb.watch/aaPgfmE_5I/) übertragen wurde, zog das Bündnis Climate Action Southtyrol Bilanz der vergangenen Monate gezogen.

Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol hat am 14. September 2021 den ersten Entwurf zum neuen Klimaplan Energie-Südtirol-2050 veröffentlicht. Mit diesem Entwurf wird klar, dass die selbstgesteckten Ziele aus dem Klimaplan 2011 nicht erreicht wurden. Außerdem werden im neuen Entwurf die Ziele aus dem Klimaplan 2011 teilweise abgemildert und um 10 Jahre nach hinten verschoben. Das steht in starkem Widerspruch zur Intensivierung der Klimakrise und im Kontrast zu den wissenschaftlichen Fakten, berichtet durch den Weltklimarat. Wenn sich die Herangehensweise an das Thema in Südtirol nicht ändert, riskieren wir durch verfehlte Ziele unwiderrufliche Veränderungen in unserer Umwelt und Gesellschaft.

In den letzten drei Monaten hat sich das breite Bündnis Climate Action Südtirol gebildet, das mittlerweile durch 65 Organisationen unterstützt wird (www.climateaction.bz). Das Ziel ist es die Bevölkerung zum Thema Klimaplan und Klimakrise zu informieren, eine Debatte in der Gesellschaft anzustoßen, Druck auf die Politik auszuüben um die nötige Kursänderung einzuleiten und gemeinsam Lösungsvorschläge auszuarbeiten, damit bewusst wird, was mit diesem Klimaplan auf dem Spiel steht.

Als Bündnis haben wir:

  • eine Social Media Kampagne zu Fakten über den Südtiroler Klimaplan gestartet; 
  • Flyer in etlichen Gemeinden Südtirols verteilt, um Bürger*innen zu sensibilisieren; 
  • 12 Forderungen an die Südtiroler Landesregierung zum Klimaplan entwickelt, die von mittlerweile knapp 2000 Privatpersonen unterzeichnet wurden, sowie von mehreren Unternehmen, Genossenschaften und Vereinen; 
  • einen Klimastreik auf den Talferwiesen in Bozen organisiert;
  • in sechs Thementischen  gemeinsam mit Expert*innen und Bürger*innen Maßnahmen und Vorschläge ausgearbeitet, um den Südtiroler Klimaplan zu verbessern. Im Anhang, sowie auf unserer Webseite (https://climateaction.bz/klimaplan-verbessern-diskutier-mit/), finden Sie das Dokument, das eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus den Thementischen darstellt;

Wir fordern, dass der Klimaplan dem Versprechen gerecht wird, Südtirol zu einem Klimaland zu machen und mit den Vorgaben aus dem Pariser Klimaabkommen, der Klimagerechtigkeit und dem europäischen Green Deal übereinstimmt. Vom angekündigten “Everyday for future” ist es ein kleiner Schritt hin zum “Everyday for greenwashing”, daher werden wir als Bündnis genau hinschauen, was im neuen Klimaplan enthalten sein wird.

Wir haben keine Zeit mehr für kleine Schritte, Zahlenspiele und Sonntagsreden! Die Zeit für klimagerechte Politik ist jetzt und  jegliches Zögern führt zu einer größeren Bürde für die Zukunft der Menschen auf diesem Planeten. Dieser Klimaplan muss die Wende bringen!

Das Organisationsteam vom Bündnis Climate Action


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