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Zutrittsregelung für Besucher in den Krankenhäusern

Zutrittsregelung für Besucher in den Krankenhäusern (Foto 123rf) Zutrittsregelung für Besucher in den Krankenhäusern (Foto 123rf)

Aufgrund der aktuellen Infektionslage treten ab 1. Jänner 2023 neue Zutrittsregelungen für die Besucherinnen und Besucher in den Krankenhäusern in Kraft.

  • https://home.sabes.it/img/square.gif");">Mit Anfang des Jahres fallen die Zutrittskontrollen an den Eingängen der Krankenhäuser weg;
  • https://home.sabes.it/img/square.gif");">für alle Personen, die das Krankenhaus betreten, ist das Tragen einer chirurgischen bzw. einer FFP-2-Maske weiterhin vorgesehen;
  • https://home.sabes.it/img/square.gif");">bei Symptomen, die mit einer Covid-19-Erkrankung vereinbar sind, ist von einem Krankenhausbesuch abzusehen;
  • https://home.sabes.it/img/square.gif");">die Besuchszeiten, die im Eingangsbereich der Einrichtungen bzw. vor den Abteilungen angegeben sind, müssen eingehalten werden;
  • https://home.sabes.it/img/square.gif");">der Zutritt zu den Abteilungen außerhalb dieser Zeiten muss vom verantwortlichen Arzt/der verantwortlichen Ärztin genehmigt werden;
  • https://home.sabes.it/img/square.gif");">jede Abteilung kann aufgrund besonderer Situationen (z.B. besondere, fragile Patientinnen/Patienten, Entwicklung eines Infektionsherdes) in Absprache mit der jeweiligen ärztlichen Direktion eine Besuchseinschränkung bzw. eine Änderung der Besuchszeiten vereinbaren;
  • https://home.sabes.it/img/square.gif");">in den Ambulatorien ist kein Limit an Begleitpersonen für Patienten vorgesehen.

Sollten bis Jahresende vom Gesundheitsministerium anderslautende Maßnahmen entschieden werden, so werden diese mitgeteilt.

Presse-Informationen: Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb

(SF)

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