Planeil/Mals/Bozen - Weil es schwierig ist, durch das Dorf Planeil zu fahren, vor allem mit schwerem Gerät - die engste Stelle ist 2,1 Meter breit - wollte die Gemeinde Mals jenen Feldweg, der der Puni entlang das Dorf Planeil umgeht, in eine Gemeindestraße umwidmen. Eine erste Bauleitplanänderung von 2003 ist gescheitert und nun ist auch die zweite von 2012 gescheitert. Die Grundeigentümer haben unter anderem gegen den Ratsbeschluss 64/2012 Rekurs eingelegt und vom Verwaltungsgericht in Bozen im November 2015 Recht bekommen. Das Urteil lässt die Gemeindeverwalter von Mals wie begossene Pudel aussehen: Obwohl man in der Gemeinde Mals gewusst hat, dass ein Gutachten auch von der Agentur für Umwelt einzuholen gewesen wäre, hat man das nicht gemacht. Zwei Tage vor der Verhandlung hat man dieses Gutachten hinterlegt. Das Verwaltungsgericht belehrt die Gemeindeverwalter despektierlich: „Ein weiterer Grund für die Annahme des Rekurses besteht darin, dass ein Gutachten nur seinen Zweck erfüllt, wenn es vor Erlass des Beschlusses erlassen wird. Ansonsten „verkommt“ das Gutachten zu einer Art nachträglichen Genehmigung. Im Anlassfall hätte das Gutachten also vor – und nicht nach - dem Bauleitplanabänderungsbeschluss Nr. 64/2012 ausgestellt werden müssen.“ (eb)
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