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Ferienregion Reschenpass/Schluderns/Mals - Die letzte Bergetappe der 30 Dreitausender-Tour mit der Ersteigung der Langtaufererspitz, der Weißkugel, des Inneren- und Außeren Bärenbartkogel an einem Wochenende beschreibt der 65-jährige Raimund Pali aus Schluderns als „Hammertour“. Diese sei kraftraubender gewesen als der Wiener Marathon, den er im Jahre 1991 geschafft hatte, damals in 3.45 Stunden gemeinsam mit dem gleichaltrigen Franz Sapelza, der knapp 4 Stunden brauchte.
Auf der 30er Bergtour wurde Raimund von der 39-jährige Kellnerin Tschechin Rencà Halienkova (Renata) begleitet, die ihn immer wieder antrieb. Während Raimund beim Marathon noch seine eigenen Kniegelenke bewegte, waren es dieses Mal seine zwei Knieprothesen, die er 2017 eingesetzt bekam. Und es plagte ihn das Asthma. Allen Widrigkeiten zum Trotz standen Raimund und Rencà in der Zeit vom 2. Juni bis 9. Juli 2020 auf allen 3000er im Langtauferertal. Die Gipfel-Selfies zur Kontrolle erreichten laufend den Geschäftsführer der Ferienregion Reschenpass, Gerald Burger. Dieser hatte die 30- Dreitausender-Tour im vergangenen Jahr ins Leben gerufen, um das Langtauferertal als ideales Wandergebiet zu bewerben. Die Initiative stößt seither auf großes Interesse, wenn auch längst nicht alle die 30 Gipfel anstreben. Ab fünf Gipfel gibt es Preise (für fünf Gipfel ein Messer, für 10 einen Flachmann, für 15 eine Thermoskanne und für 30 einen Rucksack). Zwei solcher Rucksäcke überreichte Burger kürzlich an die beiden Gipfelsieger. Rencà ist die erste Frau, die alle 30 Dreitausender erklommen hat, und Raimund ist der zweite Mann. Vor ihm hatte der Bergfreak Andreas Kristandl aus Lichtenberg 2019 alle 30 Gipfel in Rekordzeit von 11 Tagen erreicht.
Das ursprüngliche Ziel von Raimund und Renata war es, die Tour innerhalb des Monats Juni zu schaffen. Doch die widrigen Wetterbedingungen mit Regen- und Schneefällen sorgten für Verzögerungen. „Wir mussten unsere Aufstiege einige Male abbrechen“, sagt Raimund.
Neben der Dreitausender-Tour warten nun weitere Wanderinitiativen der Ferienregion Reschenpass auf Interessierte: Am 23. August wird der „Panoramamarsch“ vom Grauner Turm nach Melag gestartet und am 20. September der „Saligenmarsch“ von St. Valentin über die Brugger Alm, die Oberdörfer Alm und die Haider Alm zum Ausgangspunkt zurück. (mds)

Dienstag, 04 August 2020 16:00

Bauleitplanänderungen

Mals - Bei der „allerletzten Ratssitzung“ (Veith) des amtierenden BM Ulrich Veith standen unter anderem eine Reihe von Bauleitplanänderungen an. Von der Opposition war Ruth Fabi anwesend

von Erwin Bernhart

Der Malser Gemeinderat hat am 21. Juli definitiv beschlossen, eigene Anteile an der Puni Konsortial GmbH an jene Fraktionen abzutreten, die bislang noch über keine Beteiligung an E-Werken halten. So soll die Fraktion Mals 11,9, Tartsch 4, Schlinig 2,4 und Ulten und Alsck 1,7 Prozent Anteile erhalten. Die Übergabe, sofern sich die Fraktionen statutarisch vorbereitet haben, erfolgt zum 1.1.2021. Zwei Drittel der Anteile verbleiben dann immer noch bei der Gemeinde Mals.
Über die Anträge zur Abänderung des Bauleitplanes wurde dann einzeln abgestimmt. Mit einer Gegenstimme abgelehnt hat der Gemeinderat das Ansuchen eines Betriebes von Ferienwohnungen, in Röfen eine kleine Tourismuszone auszuweisen. Man folge damit, dem negativen Gutachten des Amtes für Natur, Landschaft und Raumordnung. Außerdem sei die Ausweisung einer Tourismuszone eine „Sanierung von einem illegalen Bauvorgehen, das geht nicht“, sagte BM Veith. VizeBM Josef Thurner fügte hinzu, dass da oben ohnehin ein Wasserproblem sei. Neue Quellen gebe es nicht. Abgelehnt hat der Gemeinderat auch ein Ansuchen, eine Golfübungsanlage oberhalb von Laatsch errichten zu wollen. In Glurns, so Veith, sei ohnehin ein Golfübungsplatz geplant. Wenn dann ordentlich und nicht so einen „Spielplatz“. Aus Schlinig wurde ein Antrag angenommen, einen Teil der Hofstelle aus der Kernzone herauszunehmen. Der Umwandlung des Areals Ex-Enelhaus auf dem Kinoplatz von Zone für öffentliche Einrichtung in A-Zone wurde angenommen. Damit ist der Weg frei, dass der Käufer des Hauses Bernhard Wellenzohn Wohnungen und Geschäfte errichten kann. Zudem solle die Kubatur des ehemaligen Enalhauses nicht mehr realisiert werden.
Für die Erweiterung der B-Zone in der Dietlwiese sei es der 3. Antrag. Man habe im Vorfeld darüber verhandelt, dass die Antragsteller auf eigene Kosten eine Zufahrt und einen Gehweg zu den darüber liegenden Häusern errichtet. Das sei nun geglückt. Auf der Dietlwiese sollen zu 100 Prozent konventionierte Wohnungen errichtet werden. Geförderter Wohnbau ist nicht vorgesehen, denn, so Veith, man wolle den eingeschlagenen Weg weitergehen und zwar, im Dorfzentrum Kubatur für geförderten Wohnbau kaufen. Mittlerweile seien dadurch 39 Familien ins Zentrum gezogen. Das beweise, dass man eine gute Strategie fahre.

Montag, 03 August 2020 13:18

Veith im Rat verabschiedet

Mit einer wilden Fichte und einem Korb Regionalprodukte, überreicht von VizeBM Josef Thurner und Referentin Marion Januth, wurde Ulrich Veith im offiziellen Teil aus dem Gemeinderat verabschiedet. Veith streute Rosen: Er bedankte sich bei den Ratsmitgliedern, die sich eingebracht hätten. Andere hätten den Wählerauftrag nicht so ernst genommen. Er bedankte sich auch bei Generalsekretärin Monika Platzgummer Spiess für „angenehme Zusammenarbeit inklusive kontroverse Diskussionen“. 

Montag, 03 August 2020 13:09

Unsere Studenten

Laut ASTAT sind im Studienjahr 2018/19 12.841 SüdtirolerInnen an ital. und österr. Universitäten eingeschrieben; 1.920 davon sind erstimmatrikuliert. Die Universitätsbesuchsquote der Frauen liegt mit 34,8% über jener der Männer (25,9%).

Montag, 03 August 2020 13:07

Rom Info ins Tal

von Albrecht Plangger - Fast hätte es wegen eines neuen Wahlgesetzes mit reinem Verhältniswahlrecht - aber einer Sperrklausel von 5% oder 15% in der Region für ethnische Minderheiten – eine Regierungskrise gegeben. Zwischen den Regierungspartnern 5 Sterne Bewegung, Partito Democratico, LEU und Italia Viva war vor einem Jahr ausgemacht worden, daß das neue Wahlgesetz noch vor der Abhaltung des Referendums zur Reduzierung der Abgeordneten in erster Lesung durchs Parlament sein müsste. Renzi und seine Italia Viva sind ausgeschert. Nun folgte prompt die Retourkutsche bei der Neubestellung der 28 Kommissionspräsidenten in Senat und Kammer. Den für Italia Viva vorgesehenen Finanz-Kommissionspräsidenten Marattin konnte man von 20.30 Uhr bis 03.00 Uhr in der Früh nicht wählen. Aus Angst vor „Heckenschützen“, wurden sämtliche parlamentarische Regeln gebrochen. Nun ist politische Provokation angesagt. Zum Glück kommt der Sommer und das Parlament schließt für 2 Wochen die Tore. Dann können wir uns im Herbst mit dem Vereinfachungsdekret (Entbürokratisierungsdekret für öffentliche Auftragsvergaben) sowie mit dem sog. „decreto agosto“ befassen, welches noch einmal die Lohnausgleichskasse um weitere 9 Wochen und soziale Abfederungsmaßnahmen (Entlassungsverbot usw.) verlängern soll. Gleichzeitig kommt dann auch noch der Wahlkampf zum Referendum und zu den Gemeinde- und Regionalratswahlen im halben Land. Da wird für die Sachpolitik nicht viel Zeit übrigbleiben, obwohl es dies jetzt dringend brauchen würde, gibt es doch die € 81,9 Milliarden aus dem europäischen „Recovery Fund“ verantwortungsvoll einzusetzen, damit die Wirtschaft wieder in Fahrt kommt.
Ich wünsche einen erholsamen Mitsommer.

Einreise, Testung und Quarantäne der Erntehelfer aus Rumänien und Bulgarien regelt die neue Verordnung Nr. 34 zum Covid-19-Notstand, die heute unterzeichnet wurde.

In Südtirol steht die Apfelernte an, bei der die Obstbauern in den vergangenen Jahren auf die Unterstützung von rund 8000 Erntehelfern aus Rumänien und Bulgarien gebaut haben. Da beide Länder derzeit steigende Infektionszahlen mit dem Virus Sars-CoV-2verzeichnen, hat das Gesundheitsministerium vor wenigen Tagen (24. Juli) für die Einreise aus beiden Ländern nach Italien Sicherheitsvorschriften und Quarantänevorgaben erlassen, die gestern bestätigt beziehungsweise verlängert worden sind. Um aus gesundheitlicher und epidemiologischer Sicht eine möglichst sichere Einreise der Erntehelfer nach Südtirol zu ermöglichen und gleichzeitig einen Arbeitseinsatz in Sicherheit zu gewährleisten, hat Landeshauptmann Arno Kompatscherheute (31. Juli) eine Notstandsverordnung unterzeichnet.

Diese Verordnung Nr. 34 schreibt vor, dass alle Erntehelfer, die aus Rumänien und Bulgarien nach Südtirol einreisen, vom Sanitätsbetrieb auf das neuartige Coronavirus getestet werden. Dabei gilt dieselbe Vorgehensweise wie bei anderen Risikogruppen. Vorgegangen wird nach dem Protokoll des Sanitätsbetriebs. Die Erntehelfer werden bei Einreise dem Molekulartest unterzogen und treten eine häusliche Isolation an. Fällt dieser erste Test negativ aus, so können die Erntehelfer die zweiwöchige häusliche Isolation im Betrieb aktiv, das heißt arbeitend, verbringen. Diese "aktive Isolation" kann in Kleingruppen mit bis zu maximal vier Personen erfolgen, die in einer Wohneinheit unterkommen und gemeinsam arbeiten. Mit einer Selbsterklärung, die dem Sanitätsbetrieb zur Verfügung gestellt wird, müssen die Erntehelfer ihren Gesundheitszustand darlegen. Fällt auch der zweite Test negativ aus, so wird die Isolation nach 14 Tagen aufgehoben. Erntehelfer, die mit einem negativen Testergebnis einer zertifizierten Gesundheitseinrichtung ihres Landes einreisen, das nicht älter als vier Tage ist, können sofort die aktive Isolation antreten und damit die Zeit bis zum Arbeitsantritt verkürzen.

Dieser heutigen Verordnung sind mehrere Aussprachen der Landesräte für Landwirtschaft, Arnold Schuler, und für Gesundheitswesen, Thomas Widmann, mit dem Südtiroler Bauernbund SBB und dem Südtiroler Gesundheitsbetrieb Sabes vorangegangen.

Alle Verordnungen zum Covid-19-Notstand sowie das Landesgesetz Nr. 4/20 zum Neustart und die dazu gehörende Anlage A sind auf den Landeswebseiten zum Thema Coronavirus veröffentlicht.

LPA/jw

Gesuche um Lohnausgleich im Gesamtwert von 7,6 Millionen Euro sind seit gestern genehmigt. Heimische Betriebe können nun auch auf die 20 Millionen Lohnausgleichsgelder des Landes bauen.

Seit gestern (23. Juli) genehmigt der bilaterale Solidaritätsfondswieder Anträge um Lohnausgleich. Der Staat hat die dafür notwendigen Mittel bereitgestellt, auf die der bilaterale Solidaritätsfonds Südtirols zugreifen kann. Die gestrigen Genehmigungen betrafen 1132 Gesuche im Gesamtwert von 7,6 Millionen Euro und beziehen sich auf die fünf plus vier Wochen, die auf die erste Lohnausgleichsperiode von neun Wochen folgen.  

Um die finanzielle Abdeckung für die ersten neun Wochen vollständig zu ermöglichen, war das Land Südtirol eingesprungen. Das Land hatte hierfür vor über zwei Monaten mit den Sozialpartnern zusätzliche Wochen an Lohnausgleichzahlung zu den vom Staat finanzierten Zeiträumen vereinbart. Zu diesem Zweck hatte das Land 20 Millionen Euro an den bilateralen Solidaritätsfonds überwiesen. Um den Stopp der Lohnausgleichszahlungen im Juni abzuwenden, hatte das Land eingewilligt, diese 20 Millionen Euro zur Überbrückung dieser Notsituation zu verwenden. "Ohne diese Überbrückung wären die jetzt erfolgten Verlängerungen teilweise nicht möglich gewesen", sagt Landesrat Philipp Achammer. "Diese Überbrückung war im Interesse des Landes, der Sozialpartner und der Lohnausgleichempfänger."    

Da nun die staatliche Mittel wieder zur Verfügung stehen, können die von der Landesregierung bereitgestellten 20 Millionen Euro wieder für jene zusätzlichen Wochen des Lohnausgleiches reserviert werden, für die sie ursprünglich gedacht waren. Dabei geht es um zusätzliche acht Wochen, für die die staatliche Lohnausgleichskasse nicht aufkommt. Das bedeutet: Diese acht Wochen greifen dann, wenn der gesamte Zeitraum, für den der Staat aufkommt, erschöpft ist. Das diesbezügliche Rundschreiben des NISF/INPS, das die Abwicklung der Anträge für die acht Wochen regelt, ist in Vorbereitung.

LPA/eb

Die Covid-Prämien für das Personal wird mit dem Nachtragshaushalt auf zehn Millionen Euro verdoppelt. Die Häfte davon ist für die Mitarbeitenden der Seniorenwohnheime und Sozialdienste bestimmt.

Viele Mitarbeitende im Gesundheitsbereich haben in den vergangenen Monaten angesichts der Covid-19-Pandemie ihre Arbeit unter erschwerten Bedingungen verrichtet. Auch in den Sozialeinrichtungen herrschte während der Corona-Krise für viele Beschäftigte ein erhöhtes Risiko und es galt, strenge Auflagen einzuhalten. Zehn Millionen Euro will die Landesregierung für diesen Zweck zur Verfügung stellen. Diese Summe ist im Entwurf zum Nachtragshaushalt festgeschrieben, der nächste Woche im Landtag behandelt wird. Sie soll je zur Hälfte an die Bediensteten im Gesundheitsbereich beziehungsweise im Sozialwesen ausbezahlt werden.

"Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Seniorenwohnheimen und in den Sozialdiensten standen in den vergangenen Wochen und Monaten vor unvorstellbaren Herausforderungen, und sie haben in diesem Rahmen wirklich Außergewöhnliches geleistet", betont Soziallandesrätin Waltraud Deeg, "diese wichtige Arbeit muss entsprechend gewürdigt und anerkannt werden. Dafür ist die Covid-Prämie gedacht." Die Landesrätin spricht sich auch dafür aus, dass "die Prämie für das Personal der Sozialstrukturen so schnell wie möglich auf den Weg gebracht und zeitnah ausbezahlt wird".

Es gehe nach der Genehmigung des Nachtragshaushaltes darum, die Details zu klären sowie die Aufteilung der Gelder im Bereich des Sozialen zu definieren. "Wir haben uns grundsätzlich darauf verständigt, etwa zwei Drittel der Mittel für das Personal der Seniorenwohnheime aufzuwenden und ein Drittel für jenes derSozialdienste", kündigt die Soziallandesrätin an. Diese Aufteilung entspreche dem Verhältnis der Mitarbeitenden, wenn man berücksichtige, dass nicht alle Sozialdienste unbedingt einer erhöhten Covid-19-Gefahr ausgesetzt waren. Bei den Sozialdiensten waren hautpsächlich die Hauspflege und die stationäre Dienste für Menschen mit Behinderung betroffen. "Wir werden wie im Gesundheitswesen zwischen Beschäftigten unterscheiden, die bei ihrer Arbeit nicht stärker gefährdet waren, und jenen, die einer erhöhten Gefahr ausgesetzt waren und schließlich jenen, die mit Covid-19-Patienten gearbeitet haben", sagt Landesrätin Deeg.

 

LPA/jw

Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe, Direktvermarkter und Gärtnereien können bis zum 30. September über das #NeustartSüdtirol-Portal des Landes um Corona-Hilfen ansuchen.

Die Landesregierung hat im Mai die Richtlinien für die Covid-19-Förderung für Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe, Direktvermarkter und Gärtnereien genehmigt - nun können Anträge eingereicht werden. 

"Angesichts der coronabedingten Entwicklungen war es nötig, für Betriebe, die Urlaub auf dem Bauernhof anbieten, die in der Direktvermarktung tätig sind oder für Gärtnereien, unterstützende Maßnahmen zu ergreifen", erklärt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler. Denn diese Betriebe seien stark von der Corona-Krisebetroffen.  
 
Um Unterstützung ansuchen können demnach Betriebe, die im Jahr 2020 einen Umsatzrückgang verzeichnen, der mindestens 20 Prozent des Umsatzes 2019 ausmacht. Dabei gelten folgende Voraussetzungen: Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe (UaB) und Direktvermarkter müssen aus den betroffenen Tätigkeiten für das Jahr 2019 einen Mindestumsatz von 10.000 Euro nachweisen können, für Gärtnereien sind es mindestens 20.000 Euro. Wobei der in diesen Bereichen erzielte Umsatz mindestens 20 Prozent des Gesamtumsatzes 2019 ausmachen muss.  

Bis 30. September über das #Neustart-Portal ansuchen

UaB-Betriebe und Direktvermarktungsbetriebe, die ihre Tätigkeit vor dem 1. Jänner 2019 aufgenommen haben, können um einen Beitrag von 5000 Euro ansuchen, Gärtnereien um einen Beitrag von 10.000 Euro. Betriebe, die ihre Tätigkeit nach dem 1. Jänner 2019 aufgenommen haben, können 3000 Euro erhalten, und zwar ohne den Mindestumsatz von 10.000 Euro und den Umsatzrückgang von 20 Prozent nachweisen zu müssen. Dies gilt aber nur, sofern sie bis zum 23. Februar 2020 einen Mindestumsatz von 6000 Euro im Krisenbereich nachweisen können. Sollte der erhaltene Zuschuss höher sein als der zugelassene Umsatzrückgang, so ist der überschüssige Anteil des Zuschusses zurückzuzahlen, zuzüglich der ab dem Zahlungsdatum laufenden gesetzlichen Zinsen.
 
Die Anträge sind bis 30. September 2020 ausschließlich mittels der digitale Identität (SPID) einzureichen. Alle weiteren Informationen finden sich auf dem #NeustartSüdtirol-Portal des Landes. 

 

 

LPA/np


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