Dienstag, 26 Juni 2018 00:00

MITGLIED bei Kolping

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s18 Mitglied Kolping FotoKolping im Vinschgau - Mit der Mitgliedschaft im Kolpingwerk bzw. bei einer Kolpingsfamilie sind Rechte und Pflichten verbunden. Wer aufgenommen werden möchte, soll keine „Karteileiche“ werden, sondern zur aktiven Mitarbeit bereit sein.
Mitgliedschaft bei Kolping bedeutet bzw. erfordert eine Identifikation mit den Grundlagen und Zielsetzungen dieses katholischen Sozialverbandes, dessen Zugang heute prinzipiell ALLEN Menschen offen steht..
Die Mitglieder sind eingeladen und berechtigt, an den verschiedenen Angeboten und Veranstaltungen von Kolping auf allen Ebenen teilzunehmen. Bestimmte Einrichtungen ( z.B. Kolpinghäuser) räumen Mitgliedern bevorzugte Bedingungen ein- z.B. Skonto beim Essen, bei der Aufnahme usw.
Mitgliedschaft bei Kolping bedeutet auch das Recht der aktiven Teilhabe am Prozess der innerverbandlichen Meinungsbildung und Beschlussfassung in den dafür vorgesehenen Organen und Gremien.Dies schließt selbstverständlich das aktive und passive Wahlrecht ein; sämtliche Leitungsgremien werden bei Kolping demokratisch gewählt.
Seit seinen Anfängen – vor mehr als 150 Jahren – hat es sich Kolping zur Aufgabe gemacht, seine Mitglieder zum verantwortlichen Mitdenken, Mitsprechen und Mithandeln in allen Bereichen der Gesellschaft anzuregen und zu befähigen. Verbandsarbeit lebt von der aktiven Mitwirkung vieler.
Vielleicht bist auch DU/SIE bereit mitzutun?! Meldung bei Annarosa Former oder Thomas Warger  Gamperheim)– beide in Schlanders.

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