Schlanders - Im Jahre 1995 hat die Initiative für mehr Demokratie das erste Volksbegehren für ein „Gesetz zur Einführung von Grundregeln der Direkten Demokratie“ eingereicht. Dies wurde abgelehnt und drei weitere ebenso. Im Jahre 2005 wurde vom Landtag das Landesgesetz Nr. 11 über „Volksbegehren und Volksabstimmung“ verabschiedet. Nach diesem Gesetz ist eine Wahlbeteiligung von 40% notwendig. Im Jahre 2013 wurde allein mit den Stimmen der SVP ein neues „Bürgerbeteiligungsgesetz“ genehmigt, welches dann bei der Volksabstimmung am 9. 02.2014 von der Bevölkerung abgelehnt wurde. Dieses Gesetz sah zwar kein Quorum vor, dafür aber 26.000 Unterschriften. Seit zwei Jahren ist die erste Gesetzgebungskommission des Landtages unter der Leitung von Magdalena Amhof bestrebt, ein neues Gesetz auszuarbeiten. Amhof hat dabei von Anfang an einen neuen Weg beschritten. Zusammen mit der Bevölkerung, im Dialog mit den Vereinen und Verbänden und zusammen mit der Opposition soll ein neues Gesetz erarbeitet werden. Im Herbst 2014 wurde in sieben Veranstaltungen im ganzen Land eine breite Diskussion mit den Bürgern geführt. Anschließend gab es mehrere Workshops mit Vereinen und Verbänden. Im April dieses Jahres waren Magdalena Amhof von der SVP und Brigitte Foppa von den Grünen wiederum im ganzen Land unterwegs, um in sechs Abendveranstaltungen die Ergebnisse der bisherigen Arbeit zu präsentieren und mit den Bürgern zu diskutieren. In Schlanders kamen am 19. April nur 9 Personen, aber es gab eine intensive Diskussion. Klar ist bisher: für alle Instrumente der direkten Demokratie braucht es 8.000 Unterschriften, es soll ein Beteiligungsquorum von 20 bis 25% geben, ein Bürgerrat und ein Büro für politische Bildung und Bürgerbeteiligung soll eingerichtet werden. Wann das Gesetz verabschiedet wird und ob es wirklich zu einer breiten Zustimmung kommt und damit der neue Weg der Bürgerbeteiligung zum Erfolg führen wird, das ist noch unklar. (hzg)
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