Bozen/Mals - Das Regierungskommissariat ist in der Angelegenheit des Malser Referendums zum Pestizidverbot in der Vergangenheit des Öfteren aktiv geworden und hat in mehreren Schreiben die Vorgangsweise in Mals als nicht rechtskonform dargestellt (der Vinschgerwind hat berichtet). Das Regierungskommissariat hat nun im August eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, um zu erfahren welche Schritte in Bezug auf die „Causa Mals“ unternommen wurden und welche Position die Südtiroler Landesregierung vertritt. LH Arno Kompatscher, vom Vinschgerwind auf dieses Schreiben vom Regierungskommissariat angesprochen, hat dazu geantwortet: „Das Land Südtirol hat der Gemeindeverwaltung von Mals mehrfach mitgeteilt, dass sowohl das Referendum als auch die Umsetzung des Ergebnisses außerhalb der Zuständigkeiten der Gemeindeverwaltung liegen und somit die gewählte Vorgehensweise keine rechtliche Grundlage hat. Gegen die Maßnahmen der Gemeinde Mals wurde mittlerweile von einigen Gemeindebürgern vor dem Verwaltungsgericht Einspruch eingelegt. Zumal die Angelegenheit damit vor Gericht behängt, besteht im Moment kein großer Handlungsbedarf. Es ist das Ergebnis des Verfahrens abzuwarten.“ (eb)
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