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Mittwoch, 08 Februar 2012 00:00

zweideutig?

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s5_schildnein, nein, das ist eindeutig! Das wissen wir doch alle von der fahrschule, dass das ein verbotsschild ist, das da an der hauswand einer schutzhütte angebracht ist. aber die botschaft ist wohl trotzdem eine doppelte: sie enthält nicht nur ein verbot, sondern auch eine indirekte einladung, im sinne des bekannten spruchs:
ES IST EIN GUTER, ALTER BRAUCH:
WO MAN PRUNZEN GEHT, DA TRINKT MAN AUCH!

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Zeitung Vinschgerwind Bezirk Vinschgau


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