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Junge Unternehmer, Erfinder und Entwickler können sich bis zum 22. Juli um den Junginnovatorenpreis bewerben, den die Europaregion zum zweiten Mal ausschreibt.

Auch in diesem Jahr können sich Unternehmer, Erfinder und Entwickler aus der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino, die jünger als 35 Jahre sind, mit ihren innovativen Produkten, Technologien und Dienstleistungen bis zum 22. Juli um den Junginnovatorenpreis der Euregio bewerben. Diesjähriges Thema ist die "Digitale Transformation im alpinen Raum", ein Schlüsselthema für das Leben, Wirtschaften und Arbeiten in den drei Tiroler Landesteilen.

Eine hochrangige Jury unter der Leitung von Josef Margreiter, Geschäftsführer der Lebensraum Tirol Holding GmbH, wird die besten Projekte auswählen. Die Einreichenden müssen entweder in einem Unternehmen oder an einer Universität, Hochschule und Forschungseinrichtung in der Europaregion tätig sein oder aus der Europaregion stammen und in einem Unternehmen oder an einer Universität, Hochschule und Forschungseinrichtung weltweit tätig sind.

Im Rahmen der ersten Bewerbungsphase ist bis 22. Juli 2019 eine deutsch-, englisch- oder italienischsprachige Kurzfassung (maximal 4 Seiten DIN-A4 einschließlich Darstellungen und Fotos) des Projektes über die Email-Adresse research@europaregion.infoeinzureichen.

Die Autoren von zwei ausgewählten Projekten werden in der Folge zum Forum Alpbach eingeladen, um ihre Arbeiten bei denTiroltagen am 17. August vorzustellen und sich mit renommierten Wissenschaftlern und politischen Verantwortungsträgern auszutauschen. Die Preisträger erhalten zudem Geldpreise. Für den ersten Platz sind es 2000 Euro, für den zweiten 1000 Euro und für den dritten Platz 500 Euro. Für die sechs Erstplatzierten gibt es einen Gutschein für die Teilnahme am Europäischen Forum Alpbach 2019.

Die Tiroltage des Europäischen Forums Alpbach haben sich in den vergangenen Jahren zum Treffpunkt und Schaufenster der Forschungslandschaft der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino entwickelt.

Informationen
www.europaregion.info/younginnovator.   

LPA

Das Wort „Interessenkonflikt“ ist durch die Ernennung von Michl Ebner für die Sechser- und Zwölferkommission allemal aus dem Südtiroler Vokabular gestrichen.

 

Ich machte bereits im EU-Wahlkampf 2009 darauf aufmerksam, dass es absolut unvereinbar ist gleichzeitig Funktionen im Bereich der Legislative, der Exekutive und der sog. vierten Gewalt, den Medien, in Personalunion zu bekleiden. In Südtirol ist aber längst schon jegliches Grundverständnis was einen Supergau an Interessenkonflikten ausmacht, abhandengekommen.

So ist es wieder einmal Michl Ebner, der ein Grundprinzip der Demokratie, mit Hilfe der sog. „Sovranisten“ auf Gröbste verletzt.

Als Mitglied der Sechser- und Zwölferkommission übt er eine wesentliche Beraterfunktion beim Erlass der Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut u.a. in Bereichen die Michl Ebner und seine vielfältigen Wirtschaftsinteressen direkt betreffen, aus.

Als Präsident der Handelskammer ist er gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsapparats und Angestellter in Führungsposition der Autonomen Provinz Bozen, somit der Exekutive.

Als Direktor und Aktionär der Athesia-Unternehmensgruppe vertritt er - in quasi-Monopolstellung - die sog. “vierte Gewalt” in Südtirol und weitere wesentliche eigene, bezogen auf den Raum Südtirol und Trentino-Südtirol, geballte Wirtschaftsinteressen.

Hinzu kommt noch die „Vertretung“ der Ebner-Familie in einem wesentlichen und wichtigen Gerichtsorgan des Landes, wie den Verwaltungsgerichtshof in Bozen.

Dass dem „Lega-Mann“ Michl Ebner die Sensibilität für die Vermeidung von brachialen Interessenskonflikten von jeher fehlte (er war schon mal gleichzeitig EU-Parlamentsabgeordneter, Handelskammerpräsident etc.etc. – siehe meine damalige Stellungnahme im EU-Wahlkampf 2009, über die damals ein Athesia-unabhändiger Alto Adige noch ausführlich berichtete) war klar, dass aber in Südtirol in Anbetracht dieser neuerlichen offenkundigen die Verfassungsprinzipien verletzende Situation nur mehr bestenfalls betretenes Schweigen herrscht, ist ein ernüchternder Beweis dafür, dass einerseits das Grundverständnis was Demokratie letztendlich ausmacht, vielen Südtirolern wohl immer mehr durch jahrzehntelange rechtswidrige Praxis abhandenkommt, und anderseits den meisten wohl der Mut fehlt, ihre Meinung zu sagen … eben „System Südtirol in Reinkultur“ samt der einhergehenden „Südtiroler Omertà“! Und dies eingebettet in einer mehr als bedenklichen nationalen politischen Großwetterlage sollte aber alle Demokraten laut aufschreien lassen … nur man hört sich nicht!

Bozen, 21.06.2019

RA DDr. Renate Holzeisen

Kandidaten für das Team Köllensperger auf der Liste +Europa bei den letzten EU-Parlaments-Wahlen

Dienstag, 11 Juni 2019 12:28

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Nach der heutigen Eröffnungskonferenz beginnt morgen für fast 3000 Jugendliche mit dem ersten schriftlichen Test die staatliche Abschlussprüfung der Oberschule.

Für 2829 Kandidaten, davon 79 externe, der deutschsprachigen Ober- und Berufsschulen beginnt morgen (19. Juni) um 8.30 Uhr mit der ersten schriftlichen Prüfung in Deutsch die Oberschul-Abschlussprüfung. Die 81 Prüfungskommissionen, in denen insgesamt 821 Lehrpersonen und Schulführungskräfte zusammenarbeiten, nehmen bereits heute um 9 Uhr mit der Eröffnungskonferenz am jeweiligen Prüfungssitz ihre Arbeit auf. 

Die staatliche Abschlussprüfung 2018/2019 bringt einige Neuerungen mit sich: So war es dem Klassenrat heuer erstmals möglich, einen Schüler oder eine Schülerin auch mit einer negativen Schlussbewertung in nicht mehr als einem Fach zur Abschlussprüfung zuzulassen, sofern dies begründet werden konnte. 

Schulguthaben: Mehr Punkte möglich

Der schulischen Laufbahn der Schüler wird stärker Rechnung getragen. Für das Schulguthaben ist eine wesentlich höhere Punktezahl von bis zu maximal 40 Punkten möglich. Die restlichen Punkte verteilen sich auf drei schriftliche Prüfungen (15 + 15 + 10 Punkte) sowie auf das mündliche Prüfungsgespräch (20 Punkte).

Schriftliche Prüfung: Schulspezifische Fächer statt Fächerbündel

Neuerungen gibt es auch bei den schriftlichen Prüfungen: Das bisherige Fächerbündel entfällt. Bei den drei vorgesehenen Textsorten der ersten schriftlichen Prüfung in Deutsch umfasst Textsorte A die Analyse und Interpretation eines deutschsprachigen literarischen Textes aus dem 20. Jahrhundert, Textsorte B die Analyse und Erarbeitung eines argumentierenden Textes, während es bei der Textsorte C um eine kritische Auseinandersetzung mit aktuellen Themen geht. Die zweite schriftliche Prüfung am 20. Juni beinhaltet ein oder mehrere schultypspezifische Fächer, die jährlich Ende Januar durch das Unterrichtsministerium festgelegt werden. Die dritte schriftliche Prüfung in der Zweiten Sprache findet am Freitag, den 21. Juni 2019 statt. 

Leichterer Einstieg ins Prüfungsgespräch

Erleichtert wird der Einstieg in das mündliche Prüfungsgespräch: Es beginnt nun mit sogenannten Impulsmaterialien, ein strikt nach Fächern getrenntes Prüfen sollte dabei vermieden werden. Im Rahmen des mündlichen Prüfungsgespräches sind zudem eine kurze Vorstellung der Erfahrungen im Bereich "Übergreifende Kompetenzen und Orientierung" (bisher "Schule-Arbeitswelt") vorgesehen, die Thematisierung des Bereiches "Politische Bildung und Bürgerkunde" sowie eine Besprechung der schriftlichen Arbeiten.

Nichts geändert hat sich an der Zusammensetzung der Prüfungskommissionen. Diese bestehen weiterhin aus drei internen und drei externen Kommissionsmitgliedern sowie einem oder einer externen Vorsitzenden.

Mittelschule: 4200 Kandidaten

Am vergangenen Samstag, 15. Juni, sind 4202 Absolventen der dritten Klasse Mittelschule zur Abschlussprüfung angetreten. Der schriftliche Prüfungsteil wird am morgigen Mittwoch (19. Juni) abgeschlossen. Die mündlichen Prüfungen beginnen am Donnerstag, den 20. Juni und dauern unterschiedlich lange, maximal bis Freitag, den 28. Juni 2019. Die Beginnzeiten und Dauer der Prüfungen werden von den Schulen autonom festgelegt.

Italienische und ladinische Schule

An den Oberschulen mit italienischer Unterrichtssprache treten  morgen 1130 Schüler zur staatlichen Abschlussprüfung an, die von 34 Komissionen mit 246 internen und 122 externen Mitgliedern abgenommen wird. An den ladinischen Schulen haben sich 102 Schülerinnen und Schüler zur Matura angemeldet. 

jw

Abgelehnt -  hieß es heute in der vierten Gesetzgebungskommission für den Entwurf des Abgeordneten Alex Ploner (Team Köllensperger), der eine gesetzliche Regelung für das Prinzip der Mehrjahresfinanzierung für ehrenamtliche Vereine vorsah.

Der Ablehnung durch die SVP-Mitglieder (Kommissionspräsidentin Jasmin Ladurner, Helmuth Renzler, Franz Locher und Manfred Vallazza) ging eine lange Diskussion rund um das Thema Ehrenamt in Südtirol voraus. Dabei wurde die Wichtigkeit des Ehrenamtes mehrfach unterstrichen. Auch der Idee, den Vereinen eine Planungssicherheit zu geben, konnten die meisten Kommissionsmitglieder Positives abgewinnen.

Alex Ploner zeigt sich über die Ablehnung (4:4 – die Stimme der Präsidentin Ladurner zählt doppelt) enttäuscht: „Seit Jahren fordern Vereinsvertreter/innen lautstark eine Reduzierung der Bürokratie im Ehrenamt und damit einhergehend eine bessere finanzielle Ausstattung und eben auch Planungssicherheit für die Tätigkeit. Bei jeder Gelegenheit die sich bietet, loben die Mitglieder der Landesregierung  die 150.000 ehrenamtlich tätigen Südtiroler/innen und motivieren sie zum Weitermachen. Mit diesem meinem Gesetzentwurf hätte die SVP nun endlich den Worten Taten folgen lassen können. Es wäre für mich und die Kommissionsmitglieder, die dem Entwurf zugestimmt haben (Brigitte Foppa, Diego Nicolini, Franz Ploner und Sandro Repetto), ein wichtiges und starkes Zeichen der Wertschätzung und Unterstützung in Richtung Ehrenamt gewesen.“

Der Idee Ploners baldmöglichst einen Arbeitstisch zum Ehrenamt einzurichten, konnten die SVP Abgeordneten Einiges abgewinnen. Dennoch bleibt durch die heutige Ablehnung vorerst die ungute Botschaft, dass den Forderungen und Wünschen der ehrenamtlich Tätigen in Südtirol auf höchster politischer Ebene kein Gehör geschenkt worden ist. Eine letzte Chance auf Annahme des Gesetzentwurfes bleibt in der Debatte im Landtag mit der abschließenden Abstimmung.

Die Zeit ist reif für die mehrsprachige Schule als Zusatzangebot. Vorstellung des Grünen Gesetzentwurfs.

Wieder geht ein Schuljahr zu Ende. Auch heuer war das Thema der Einschreibungen von Kindern und Jugendlichen der jeweils anderen Sprachgruppe in die deutschen bzw. italienischen Schulen und Kindergärten großes Thema, immer wieder auch politisch verzerrt und missbraucht. Ein anderer Ansatz, nämlich jener der mehrsprachigen Schulen als Zusatzangebot wurde jedoch weiterhin totgeschwiegen und tabuisiert. Dabei wünschen sich viele Familien, dass ihre Kinder gemeinsam mit den Kindern der jeweils anderen Sprachgruppe in der Klasse sitzen und das schulische Angebot nutzen können.

Es ist ein lang gereifter Grüner Vorschlag, mehrsprachige Abteilungen in den Schulen und Kindergärten als Zusatzangebot einzuführen. Bereits in der letzten Legislaturperiode hatten wir dazu einen Landesgesetzentwurf ausgearbeitet. Er wurde von der Mehrheit SVP-PD abgelehnt, mit der Begründung, dass dies zu Unterschiedlichkeiten in der Wahl des Bildungsangebotes führen würde (?!). Francesco Palermo, damals Südtiroler Vertreter im Senat, hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf auch im römischen Parlament eingebracht.

Wir haben den Landesgesetzentwurf überarbeitet und wieder vorgelegt. Wie stellen wir uns das Ganze vor?

Die Einschreibung in zweisprachige Abteilungen basiert auf Freiwilligkeit und ersetzt nicht das bestehende Kindergarten- und Schulangebot. Dieses ist in jedem Fall gesichert. Eine mehrsprachige Abteilung bzw. Klasse wird eingerichtet, wenn die Anzahl der Kindergartenkinder bzw. der Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang ausreicht, um Parallelklassen einzurichten und sich im Kindergarten pro Jahrgang mindestens 14 Kinder eines Jahrgangs und in der Schule mindestens 15 Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs in die entsprechende Abteilung bzw. Klasse einschreiben. In diesen Abteilungen bzw. Klassen setzt sich das Personal aus Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern oder Lehrpersonen beider Sprachgruppen zusammen.

Der Fachunterricht erfolgt in einer der beiden Landessprachen Deutsch bzw. Italienisch. Um einen ausreichenden Fachwortschatz zu garantieren, wird die Sprache im Laufe der Schulkarriere gewechselt. Wann und wie oft dieser Wechsel stattfindet, wird von den autonomen Schulen festgelegt. In den Bewertungsbögen der Schülerinnen und Schüler wird vermerkt, in welcher Sprache der Unterricht jeweils stattgefunden hat.

In der Unterstufe kann auch ein jahrgangsübergreifendes mehrsprachiges Angebot entwickelt werden, in der Oberstufe und den Landesberufsschulen kann der mehrsprachige Schwerpunkt auch in einzelnen Modulangeboten erfolgen.

Es braucht natürlich zusätzliche Aus- und Weiterbildungsangebote für das Personal in mehrsprachigen Abteilungen, damit sich dieses auf die neue schulische Situation vorbereiten und in ständigem Austausch bleiben kann.

Dies in Kürze zusammengefasst der Inhalt des Landesgesetzentwurfs Nr. 2/XVI. (Hier den Flyer dazu)

Er wird in der nächsten Sitzung des 1. Gesetzgebungsausschusses behandelt werden und wir hoffen darauf, dass die Mehrsprachigkeitsbeschwörungen vieler Parteien während des Wahlkampfs nun in eine breite Zustimmung münden. Die Gesellschaft wünscht sich diesen Schritt seit Langem und die Zeit ist reif.

 

Bozen, 13.06.2019

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Fine anno scolastico 2019. Scuola plurilingue: non è mai troppo presto!

I tempi sono maturi per una scuola plurilingue come offerta aggiuntiva. Presentazione del disegno di legge del Gruppo Verde.

Un altro anno scolastico si sta concludendo. E anche quest'anno la scelta delle iscrizioni di bambine/i e ragazze/i nella scuola dell'altro gruppo linguistico è tornata al centro del dibattito. Un tema questo che troppo spesso viene distorto e abusato, anche politicamente. Un altro approccio, e cioè quello della scuola plurilingue come offerta aggiuntiva, è invece sempre stato tabuizzato e taciuto. Eppure, molte famiglie desiderano che le loro figlie e i loro figli siedano accanto a ragazze e ragazzi dell'altra lingua e vorrebbero poter far uso di una tale offerta scolastica.

Si tratta di una proposta nata e maturata da tempo all'interno dei Verdi: offrire sezioni plurilingui in scuole e asili come offerta aggiuntiva e facoltativa. Già nella scorsa legislatura avevamo elaborato un disegno di legge sul tema. La proposta era stata bocciata dalla maggioranza SVP-PD con la motivazione che avrebbe potuto portare a disparità nella scelta dell'offerta scolastica (!?). Francesco Palermo, allora Senatore a Roma, aveva portato una proposta simile anche in Parlamento.

Ora ripresentiamo il disegno di legge in versione leggermente rivisitata. Come immaginiamo il tutto?

L'iscrizione alla sezione bilingue si basa su una scelta volontaria e facoltativa e non sostituisce l'offerta scolastica attualmente esistente. Questa viene assicurata in ogni caso. Viene istituita una sezione plurilingue solo nel caso in cui il numero di iscrizioni sia sufficiente a formare almeno una classe. Questo si raggiunge se per tale offerta in una scuola materna si iscrivono almeno 14 bambine/i e in una scuola almeno 15 all'anno. In queste sezioni verrà inserito personale docente di entrambi i gruppi linguistici. 

La lezione avviene in una delle due lingue ufficiali, tedesco o italiano. Per garantire un bagaglio lessicale sufficiente per ogni materia, la lingua di insegnamento viene cambiata durante il percorso scolastico. Quando e quanto spesso questo debba avvenire, viene deciso dall'autonomia scolastica. Nelle pagelle delle scolare e degli scolari viene indicata la lingua in cui è avvenuto l'insegnamento.

Nella scuola primaria inferiore si può sviluppare un'offerta plurilingue che coinvolga più età, nelle scuole superiori e nelle scuole professionali provinciali il focus plurilingue può anche essere inserito in singoli moduli.

Per fare tutto questo abbiamo naturalmente bisogno di corsi formativi e di aggiornamento per il personale in istituzioni plurilingui, in modo che le/gli insegnanti si possano preparare alla nuova situazione scolastica e possano essere in scambio continuo.

Questo in breve il contenuto del disegno di legge n. 2/XVI. (Qui trovate il volantino)

Verrà trattato nella prossima seduta della 1a commissione legislativa e speriamo che la scuola plurilingue, tanto evocata durante la campagna elettorale da molti partiti, ottenga finalmente un ampio consenso. La società se lo augura e lo spera da tempo.

Bolzano, 13.06.2019

Cons. prov.

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Freitag, 14 Juni 2019 10:47

“Die 7 Leben des Maximilian”

Festival für aktuelles Musiktheater auf Schloss Landeck am 28. Juni und in Altfinstermünz am 29. Juni.

 

Schloss Landeck:

28. Juni 2019

Maximilian der Reisende – eine Resonanz

Die Komponistin Carola Bauckholt wird mit ihrer Kompositionsklasse der Anton Bruckner Privatuniversität Linz Werke für das Schloss Landeck maßschneidern und zu einem Stationentheater formen. Für „Maximilian der Reisende“ wirken neun KomponistInnen aus China, Deutschland, Iran, Israel, Korea und Mexiko zusammen, die alle in Österreich leben und für die Reisen und übernationales Denken normal und alltäglich sind. Das Reisen selbst wird zur Metapher für Maximilians Leben, Frauen und Familie, Sterben, Krieg und Tod. Ganz im Sinne von Kaiser Maximilians „Gedächtnus“ findet dieses in einer heutigen Reflexion durch junge KünstlerInnen in einem zeitgenössischen Musiktheater Resonanz, Ausdruck und Fortsetzung.

Komposition, künstlerische Gesamtleitung: Carola Bauckholt, Kompositionsklasse Anton Bruckner Privatuniversität Linz Texte: Originaltexte von Margarethe von Österreich „Complainte“, Sebastian Brant u.a. Dramaturgie: Norbert Mladek Dirigenten: Helmut Schmid, Judith Zöhrer.

 

Altfinstermünz

29. Juni 2019

Fin al Cunfin – eine Grenzüberschreitung

Die Grenz-Anlage Altfinstermünz steht als akustische Installation im Zentrum dieser Musiktheater-Aktion. Dieses historische Bollwerk wird durch einen einziehenden „Triumphzug“ von der schweizerischen Seite über einen ausziehenden „Trauerzug“ auf der österreichischen Seite erreicht. Die Aktion zitiert Texte sowohl aus dem unter Maximilian verkündeten „Ewigen Landfrieden“ und der kriegerischen Auseinandersetzungen des Jahres 1499 als auch die aktuelle Debatte über die weiterhin bestehende Grenze – heute eine Außengrenze der EU. Durch das Mitwirken der BewohnerInnen beider Regionen und ihrer Sprachen wird das Trennende thematisiert und überwunden.

Zeit: 14 Uhr — Hochfinstermünz, Bierweg / Einmündung Via Claudia Augusta Zeit: 16 Uhr — Vinadi / Weinberg Im Anschluss gibt es ein Fest mit Ils Fränzlis da Tschlin in Altfinstermünz.

Komposition, Konzept: Daniel Ott Regie, Konzept, Zuspielungen: Enrico Stolzenburg

 

Ein Patient kommt mit starken Rückenschmerzen in die Notaufnahme. In der Triage wird er als grüner Kodex eingestuft, da keine Vitalfunktionen beeinträchtigt sind. Es wird ihm mitgeteilt, dass die Leistung auch der Basismediziner erbringen kann und somit sein Besuch in der Notaufnahme nicht gerechtfertigt und kostenpflichtig sei. Der Patient verzichtet, geht wieder nach Hause. Später stellt sich heraus, dass die Schmerzen ein Hinweis auf eines dissezierenden Aorten-Aneurysmas oder einer akuten Bauchspeicheldrüsenentzündung mit entsprechenden Komplikationen waren.

Eine Patientin mit Ohrenschmerzen sucht die Erste Hilfe auf. Landesrat Widmann nennt die Notaufnahme in den Dolomiten vom 13.06.2019 eine “nicht geeignete Versorgungsstelle” für Ohrenschmerzen. Die Patientin geht wieder nach Hause und hat dann eine eitrige Mittelohrentzündung mit Komplikationen wie eine eitrige Hirnhautentzündung oder eine Knocheneiterung.

“Ist das die Vorstellung des Südtiroler Sanitätsbetriebes inklusive Gesundheitslandesrat von einer patientenorientierten Gesundheitsversorgung?”, fragt sich Franz Ploner, Landtagsabgeordneter des Team Köllensperger. “Wenn Bürger/innen ärztliche Hilfe oder Rat benötigen und kein hausärztlicher und/oder fachärztlich konventionierter Bereitschaftsdienst vorhanden ist, wo sollen sie hin?”, hakt auch Abgeordnete Maria Elisabeth Rieder nach.

Weder Patient/innen noch Krankenpfleger/innen können valide Diagnosen stellen und von vorne herein wissen, wohin sie sich wenden müssen.  Die Krankenpfleger/innen in der Triage ordnen nach notfallmedizinisch ausgearbeiteten Standards Symptome dem Kodexsystem mit Behandlungspriorität zu. Zudem erlaubt der deontologische Kodex der Pflege nicht, klinische Diagnosen zu stellen. Diese können nur von einem Arzt gestellt werden.

Aus diesem Grund stellen Maria Elisabeth Rieder und Franz Ploner die vorgesehene Kostenbeteiligung in der Ersten Hilfe, die ja nichts Neues sei, in Frage. Bereits seit Jahren können von den Patientinnen und Patienten in der Notaufnahme für nicht dringende oder nicht gerechtfertigte Fälle 50 € kassiert werden. “In der Praxis habe sich gezeigt, dass dies schwer  anwendbar sei, denn oft seien Patientinnen und Patienten mit den Erste Hilfe Leistungen nicht einverstanden und es komme zu Rekursen gegen die Verwaltung bzw. die Verantwortlichen der Erste Hilfe Station mit der Folge der schriftlichen Rechtfertigung der Behandler und all den bürokratischen und menschlichen Unannehmlichkeiten”,  meint Franz Ploner. Dazu komme, dass die Verantwortung der Beurteilung einer Dringlichkeit weder Pfleger/innen noch Patient/innen übertragen werden könne. Diese vorgesehenen Maßnahmen werden mit Sicherheit nicht das Problem der Überlastungen und der langen Wartezeiten in den Erste Hilfe Stationen lösen, sondern werden eher zu zusätzlicher Unsicherheit und Ärger führen.

“Die aktuelle Situation wird sich nicht durch eine weitere Art der Ticketbeteiligung bessern.

Wenn der Landesrat “erziehen und nicht strafen” will, brauchen die BürgerInnen Klarheit darüber, wohin sie sich wenden können. Es muss sichergestellt werden, dass rund um die Uhr im ganzen Land medizinische Anlaufstellen mit erfahrenen Ärzten und/oder den  zuständigen Basisärzten der Bevölkerung zur Verfügung stehen”, stellen Ploner und Rieder abschließend fest.

Am heutigen Freitag endet für rund 65.000 Kinder und Jugendliche das Kindergarten-, Grund-, Mittel- oder Oberschuljahr.

Für die 65.000 Kinder und Jugendlichen, die im Bildungsjahr 2018/19 einen Kindergarten, eine Grund-, Mittel-, Ober- oder Berufsschulen mit deutscher Unterrichtssprache besucht haben, endet heute (14. Juni) der Unterricht. Die Sommerferien dauern für die Kindergärten, Grund-, Mittel- und Oberschulen sowie für die Schulen der Berufsbildung von Samstag, 15. Juni 2019, bis zum Mittwoch, 4. September 2019.

An den Grund-, Mittel- und Oberschulen sind es genau 45.484 Schüler und Schülerinnen (um 109 mehr als im Vorjahr) für die der Schulschluss vor der Tür steht. An den Berufs- und Fachschulen beenden 7567 Schülerinnen und Schüler das Schuljahr davon 903 in der land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufsbildung. An den Kindergärten sind es mit 12.264 Kinder um rund hundert weniger als im Vorjahr. 

Noch nicht abgeschlossen ist das Schuljahr für rund 4000 Schülerinnen und Schüler der dritten Klasse Mittelschule, die zur Abschlussprüfung der Unterstufe antreten und für rund 2500 Oberschüler, für die am 19. Juni mit der ersten schriftlichen Arbeit die Maturaprüfung beginnt. 

Bildungslandesrat Philipp Achammer, Bildungsdirektor Gustav Tschenett und Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner bedanken sich an diesem letzten Schultag gemeinsam bei allen Schulgemeinschaften und sprechen Anerkennung und Wertschätzung für die tägliche Arbeit aus. "Wir wünschen allen einen Sommer mit viel Zeit für all das, was im Alltag oft zu kurz kommt. Allen, die jetzt noch vor den Abschlussprüfungen stehen, viel Erfolg."

jw


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