Aus dem Gerichtssaal - Über die Vorgeschichte haben wir unter dem Titel „Das missbrauchte Vorkaufsrecht“ im August berichtet: In Partschins gibt es den historischen Ansitz Montelbon. Er steht unter Denkmalschutz. Im Falle einer Veräußerung hat das Land daran das Vorkaufsrecht. Bleibt das Land untätig, geht dieses Recht auf die Gemeinde über. Eine der fünf Wohnungen im Montelbon gehört den Geschwistern Nischler Hubert und Margit. Diese erwarb mit einer Mischung aus einem Schenkungs- und Kaufvertrag den Hälfteanteil ihres Bruders, als plötzlich die Gemeinde auf den Plan trat und erklärte, daran das Vorkaufsrecht ausüben zu wollen. Die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung der Gemeinde Partschins bezweifelte Nischler Margit, weshalb sie sich an das Verwaltungsgericht in Bozen wandte. Dieses hat den Rechtsstreit mit erstaunlicher Geschwindigkeit noch im September entschieden.
Peinlicher hätte das Verfahren für die Gemeinde nicht ausgehen können. Denn das haarsträubende und auch rechtlich halsbrecherische Vorhaben, durch den Erwerb eines ungeteilten Hälfteanteils an einer von fünf Wohnungen in einem denkmalgeschützten Gebäude dessen „besseren Schutz garantieren“, dieses der „öffentliche Nutzung“ zugänglich machen und gar dessen „Aufwertung bewirken“ zu wollen (so die Begründung des Beschlusses der Gemeinde), endete mit einem donnernden Fiasko. Im Urteil des Verwaltungsgerichts wird dieser Erklärungsversuch denn auch unmissverständlich als „f o r m u l a v u o t a“, also als hohle Phrase oder inhaltslose Sprachformel abqualifiziert, durch welche die Gemeinde nicht einmal ansatzweise zu erklären vermochte, in welcher Weise durch den Zwangsankauf ein öffentliches Interesse wahrgenommen werden sollte. Und damit war sie nach Ansicht des Gerichts ihrer Begründungspflicht des Verwaltungsaktes nicht nachgekommen, was als umso gravierender gewertet wurde, weil damit Grundrechte wie die Vertragsfreiheit und das Recht auf Eigentum berührt wurden. Nachdem dieser Eingriff also nur als scheinbegründet angesehen wurde, fielen sämtliche Beschlüsse der Gemeinde Partschins dem gerichtlichen Fallbeil zum Opfer, wobei der Gemeinde auch noch die Kosten angelastet wurden. Viel Lärm um nichts? Nun, neben der rechtlichen stellt sich jetzt auch die Frage nach der politischen Verantwortung für diesen augenscheinlichen Fehlgriff. Die müssen vor allem jene Gemeinderäte stellen, welche die Entscheidung nicht mitgetragen haben. Eine Aufgabe insbesondere für die Räte, welche nicht der Mehrheitspartei
angehören, damit ein Stück gelebter Demokratie in die Gemeindestube einkehrt und der leichtfertige Umgang mit Steuergeldern geahndet wird.
Peter Tappeiner,
Rechtsanwalt
peter.tappeiner@dnet.it
Valchava/ Festa la racolta Val Müstair - Am ersten Sonntag im Oktober ist Valchava der Mittelpunkt des Erntedankfestes im Val Müstair. Bereits zum 14. Mal gibt es das Volksfest mit einem ökumenischen Gottesdienst, einem großen Festumzug, Musik und rund 70 Marktständen mit regionalen Spezialitäten. Die Brunnen und Fenstersimse waren schön geschmückt, die Schweizer Fahne und die Flagge Graubündens wehten vom Kirchturm. Nicht nur ein Großteil der rund 1.500 Einwohner des Tales beteilige sich am Fest, auch mehrere Tausend Besucher aus dem Engadin, dem Prättigau, aber auch aus Zürich und anderen Teilen der Schweiz, kamen zum Erntedankfestes nach Valchava. Der bunte Festumzug mit Kühen, Ziegen, Eseln, Pferden, Trachtenvereinen, Kindergarten- und Schulkindern, Musikkapellen, den Plumpas, Traktoren und schön geschmückten Erntewägen begeisterte die Menschen aus nah und fern. Das diesjährige Fest stand unter dem Motto „10 Jahre Fusion der Gemeinde Val Müstair“. 2008 gab es in allen Gemeinden Volksabstimmungen und so entstand am 1. Januar 2009 die Gemeinde Val Müstair aus den bis dahin selbständigen Gemeinden Müstair, Santa Maria, Valchava, Lü, Fuldera und Tschierv. Beim Festgottesdienst und in einem Festakt in der Chasa Jaura wurde daran erinnert. Beim Festumzug beteiligten sich auch der Gemeindepräsident und Großrat Rico Lamprecht, die Gemeindevizepräsidentin Gabriella Binkert Becchetti, sowie weitere Gemeindeausschussmitglieder und der erste Präsident der Fusionsgemeinde Arno Lamprecht. (hzg)
Drei Tage lang verwandelte sich Schlanders in eine Motorcity. Live-Musik und Partys in der Fußgängerzone und im Plawennpark gab es am Freitag, den 27. und Samstag, den 28. September. Die Bikes in Reih und Glied, auf Hochglanz poliert, strahlten und glänzten, genauso wie die Oldtimer auf dem Stainerparkplatz. Harleys, Triumphs und andere Marken zogen die Blicke der Besucher auf sich. Der „Distinguishes Gentleman’s Ride“ am Sonntag schloss das dreitägige Event mit dem Silandro-Ride.(ap) Einige Impressionen:
„Rosenkranzknüpfen easy für Familien“ mit Pater Urs Maria in Marienberg findet am Samstag, 09.11.2019 von 9 - 16 Uhr statt. „Eine Familie, die gemeinsam betet, hält zusammen“ pflegte die hl. Teresa von Kalkutta zu sagen. Gemeinsam wollen wir einen Rosenkranz knüpfen und die Freude an diesem Gebet mit der ganzen Familie entdecken. Keine Vorkenntnisse notwendig. Teilnehmerzahl max. 12 Personen. Infos und Anmeldung im Benediktinerstift Marienberg: 0473 843980 und info@marienberg.it
Kolping im Vinschgau - Im Herbst feiert Kolping International und auch Südtirol ein Jubiläum. Dann sind es 50 Jahre her, dass unser Kolpingverband mit der Gründung einer eigenen Fachorganisation professionell in die Entwicklungszusammenarbeit eingestiegen ist. Ein Blick zurück auf die Anfänge in Lateinamerika – und dann auch auf die Gegenwart.
Den Anstoß für das entwicklungspolitische Engagement des Kolpingwerkes gab 1967 die Papstenzyklika „Populorum progressio“ von Papst Paul VI, welche die wachsende Kluft zwischen dem reichen Norden und dem armen Süden als große soziale Frage unserer Zeit bezeichnete .Davon angesprochen, beschloss das Internationale Kolpingwerk 1968 auf seiner Generalversammlung in Salzburg den Beginn einer eigenständigen Kolping Entwicklungszusammenarbeit.
Bereits bestehende Einzelbemühungen einer Armutsbekämpfung in Übersee, die einige Kolpingsfamilien unterhielten, sollten für größere Wirkungseffekte auf ein Land konzentriert werden. Die Wahl fiel damals auf Brasilien, wo deutschsprachige Kolpingsfamilien Anknüpfungspunkte boten.
Noch im gleichen Jahr startete der Verband in Sao Paulo die „Aktion Brasilien“. Sie wollte jungen Menschen aus den Elendsvierteln der Großstadt mit Hilfe beruflicher Qualifikation eine Chance geben, sich aus der Armut zu befreien. Um professionell vorzugehen wurde im Spätsommer 1969- also vor 50 Jahren – in Köln eine verbandseigene Fachorganisation für Entwicklungszusammenarbeit gegründet: heute mit Namen: KOLPING International COOPERATION e.V.
In der nächsten Ausgabe weiteres.
Otto von Dellemann
Am Ortler Höhenweg. Vor Wintereinbruch kann man noch entlang dieses Höhenweges wandern, der die Lombardei, Engadin und Südtirol verbindet. Von Overtourismus kann hier noch keine Rede sein.
Foto und Text: Gianni Bodini - www.fotobybodini.it
Materielles Kulturerbe
Alle Welt spricht vom „berühmten Malser Weg“ des Herrn BM Ulrich Veith. Ich will Ihnen ein typisches Beispiel eines Gemeinde Weges in Planeil präsentieren (siehe Bild). Mein Vorschlag: Dieses Beispiel als „BM Ulrich Veith“-Weg in das materielle Kulturerbe aufzunehmen.
Josef Winker, Planeil
Leserbrief „ Hochalpines aus Langtaufers
Es ist erstaunlich, welche Blüten Neid, Hass und Bosheit an den Tag bringen. Man darf sich deshalb nicht wundern, dass es ungemütlich wird in unserem Lande, dass Ellenbogen-Denken die Vernunft verdrängt und dass dadurch vieles komplizierter, ja wenn nicht unmöglich wird im Zusammenleben der Menschen. Es gibt Beispiele noch und nöcher, es gibt sogar Beispiele, die man für unmöglich halten würde.
Da rät ein Bergführer einem Kollegen, der mit einer Gruppe unterwegs ist, davon ab, eine Schutzhütte anzusteuern, weil der Steig dorthin in erbärmlichem Zustand sei. Der Bergführer lässt sich belehren und macht eine andere Tour. Die nächste Saison aber geht er trotzdem diesen Weg und stellt fest, dass der Steig noch nie in so einem guten Zustand gewesen sei. Klar, weil ihn der Hüttenwirt in tagelanger Arbeit mit Pickel und Schaufel bei jedem Saisonstart herrichtet. Was ist der Hintergrund dieses Verhaltens? Neid des Bergführers, der eine falsche Auskunft gibt zum Schaden des Hüttenwirtes auf der zu meidenden Schutzhütte. Leider sind es Brüder. Aber das hat hier nichts zur Sache. Was in diesem Fall gravierend wirkt, ist die Falschinformation eines Bergführers zum Schaden einer Schutzhütte und diese Verfehlung müsste eigentlich den Ausschluss aus dem Verband mit sich bringen. Das haben jedoch andere zu entscheiden.
Ein weiteres Beispiel ist die Tatsache, dass obengenannter Bergführer seinem Bruder, der in Nauders wohnt und mir, seinem Onkel aus Schlanders, vorwirft, uns in die Angelegenheit des Neubaus der Weißkugelhütte einzumischen, obwohl wir nicht vom Ort wären.
Nun, einmal ist Stefan Plangger der derzeitige Pächter der Weißkugelhütte und ich als Onkel vertrete seine Interessen vor den Behörden und versuche der Landesverwaltung zwei Millionen Euro zu ersparen, indem ich den unnützen Neubau der Schutzhütte verhindere. Hier beginnt das Absurde. Als Aktivist vor Ort und Kritiker der fatalen Entscheidungen einer Gemeindeverwaltung auf Grund von eklatanten Falschinformationen und Eigeninteressen, die über die Mehrheitspartei durchgesetzt werden, wäre ich plötzlich nicht zuständig, weil ich in Schlanders wohne.
Zwei Fragen: Sind das nicht Landesgelder, also Steuergelder von uns allen, die da verschwendet werden? War ich in Schlanders oder in St.Valentin (Gemeinde Graun) als ich geboren wurde, als ich aufgewachsen bin, als ich das Oberland lieben und schätzen gelernt habe? Und von wo war ich, als ich 1995 erfolgreich für die Erhaltung des Zerzertales gekämpft habe, als ich mich 2010 für den Neubau der Beregnung auf den Multen bemüht habe? Weiß man das in Melag nicht mehr? Oder will man es nicht wissen, weil Neid, Hass und Bosheit blind und dumm macht.
Ein Bergführer, der gegen den Willen seiner Auftraggeber, nicht auf einer Schutzhütte einkehrt, nur weil ihn sein Dickschädel daran hindert, ist kein Bergführer, sondern eben ein unprofessioneller Alpinist und basta. Habe noch nie verstanden, wie Gäste eines Bergführers sich von diesem die Einkehr auf eine Schutzhütte verbieten lassen können. Umso mehr, wenn sie wüssten, dass dies nur auf Neid und Bosheit zurückzuführen ist. Es ist geschäftsschädigendes Verhalten ohne jeglichen Grund. Dies sollte nicht unbestraft bleiben.
Abschließend möchte ich festhalten, dass die Zukunft ganz bestimmt nicht denen gehört, die blind gehorchen, um sich eigene Vorteile zu sichern und dabei die sachlichen Tatsachen verdrehen. Die Zukunft gehört vielmehr jenen, die nicht aufhören, für das Gemeinwohl und die Gerechtigkeit auf dieser Welt zu kämpfen. Berg Heil !
Sebastian Felderer - Schlanders
Busfahrer im Vinschgau können kein Deutsch.
Letzthin wurde der Süd-Tiroler Freiheit mitgeteilt, dass für den Busersatzdienst von Mals nach Schlanders ausschließlich süditalienische Busfahrer eingesetzt werden. Diese würden sich nicht bemühen, Deutsch zu sprechen. Im Gegenteil, sie würden sogar auf die italienische Sprache beharren. Die Süd-Tiroler Freiheit wollte mehr wissen und fragte bei der Landesregierung nach, die im Zuge der heutigen Landtagssitzung antwortete.
Die Süd-Tiroler Freiheit wollte unter anderem wissen, welche Firma für den Busersatzdienst von Mals nach Schlanders beauftragt wurde und ob es stimmt, dass bei dieser Linie größtenteils nur einsprachig italienische Busfahrer eingesetzt werden.
Laut Landesrat Alfreider ist die Firma SAD für den Busersatzdienst von Mals nach Schlanders zuständig. Der Landesrat wies zwar daraufhin, dass Fahrgäste das Recht hätten, Auskünfte in ihrer Muttersprache zu erhalten, jedoch müsse auch das Recht auf Beförderung garantiert werden. Die Süd-Tiroler Freiheit gab jedoch zu bedenken, dass das Problem mit den einsprachig italienischen Busfahrern nicht nur auf der Linie Mals-Schlanders bestehe, sondern in ganz Süd-Tirol. Der Landtagsabgeordnete Sven Knoll warnt: „Dieses Problem muss ernst genommen und darf nicht totgeschwiegen werden. Denn es ist nicht nur das Recht auf Gebrauch der Muttersprache, das hier verletzt wird. Es ist auch ein wirtschaftlicher Schaden für den Tourismus, wenn fast kein Busfahrer mehr ein Wort Deutsch spricht.“
Süd-Tiroler Freiheit – Landtagsklub.
Geheul der Chemieindustrie
Mit großer Betroffenheit müssen wir in Nordtirol erfahren, dass die Verordnung zum Malser Pestizidverbot vom Südtiroler Verwaltungsgericht aufgehoben worden ist. Das damit einhergehende Geheul der Chemieindustrie und der mit ihnen verbundenen Chemie-Apfel-Züchter ist verfrüht. Einerseits ist noch nicht aller Tage Abend. Andererseits beschreitet die Südtiroler Apfelindustrie einen äußerst gefährlichen Pfad.
Wenn man bedenkt, dass die Südtiroler Äpfel von der Blüte bis zur Ernte zwischen 30 und 40 mal im Jahr mit teils hochgiftiger Chemie behandelt werden, sind die Folgen quasi logisch. Denn die Annahme, dass diese Chemie nicht den Weg ins Produkt findet ist hanebüchen. Der Giftcocktail, mit dem auch ganze Landstriche wie der Vinschgau ‚bedient‘ werden, kann nicht mehr schön geredet werden. Das damit verbundene Negativ-Image wird sich in den kommenden Jahren - auch und vor allem in Nordtirol - massiv verstärken. Dass die Südtiroler Politik nichts für direktdemokratische Volksabstimmungen übrig hat stellt ihr ein fatales Zeugnis aus. Es ist aber auch ein Synonym dafür, wie sehr sich Politiker vom Schlage eines Arnold Schuler um die Willensäußerung einer ganzen Gemeinde scheren.
Und dass der Europäische Gerichtshof feststellt, dass in der bisherigen Pflanzenschutzmittelverordnung ‚keine Verfahrensfehler‘ vorliegen‘ ist genauso widersinnig wie die Aussage, Glyphosat sei völlig ungefährlich. Den Südtiroler Apfelzüchtern ist jetzt zu empfehlen, von ihrem hohen Chemieross herunter zu steigen und die Umstellung ihrer Monokulturen auf umwelt- und menschenverträgliche, giftfreie Anbaumethoden schnell in Angriff zu nehmen. Ein einziger Chemieunfall könnte nämlich dazu führen, dass der Apfelabsatz massiv einbricht. Und dieser Chemieunfall kommt so sicher wie ein SuperGAU.
Mag. Werner Kräutler
Blogger, Pilger und Obmann der Schule der Alm
im Valsertal
Schlanders/Schlandersburg - Ein Gespür für die verschiedenen Materialien und Formen der historischen Bausubstanzen zu entwickeln und Arbeitstechniken auszuprobieren, um einen Ort zu schaffen, der Freude und Wohlbefinden auslöst, darum geht es beim berufsbegleitenden Masterlehrgang „Konzeptuelle Denkmalpflege“ der Donau Universität Krems. Dies betonte Josef Perger, Universitätsdozent und Lehrgangsleiter des Masterlehrgangs bei der Abschlusspräsentation der praktischen Arbeiten am 28. September im Innenhof der Schlandersburg. Fünf Semester lang haben sich die acht TeilnehmerInnen aus Südtirol, Graubünden und Österreich mit verschiedenen Bausubstanzen, der Geschichte und Kunstgeschichte, Materialien und Formgebungen beschäftigt und dann ganz intensiv an einem Abschlussthema gearbeitet. Karl Hofer aus dem Passeiertal, nun wohnhaft in Partschins, hat das Thema „Letzte Ruhestätte“ im Friedhof Riffian in seiner Abschlussarbeit behandelt, David Rier aus Bozen hat sich intensiv mit dem Thema „Sitzen – ein zentrales Thema unseres Lebens“ beschäftigt. Die Oberösterreicherin Christine Reitinger hat das Thema „Leinensack zur nachhaltigen Aufbewahrung von Lebensmitteln“ gewählt. Es geht um den Rohstoff Hanf und seine vielfältigen Verarbeitungsmöglichkeiten. Mit welcher Aufmerksamkeit gestalten wir Menschen unsere eigenen Über-Gänge? Um diese Frage kreist die Arbeit von Emilia Hofer aus dem Eisacktal. Es geht um die Schaffung eines Ortes zum Innehalten in der Natur, der bewussten Wahrnehmung der Elemente Wasser, Erde und Luft. Seit dem Beginn der Masterlehrgänge im Jahre 2012 ist es bereits der dritte Lehrgang, den Perger geleitet hat und der dieses Mal vorwiegend in Schlanders in Blockveranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schlanders und Basis Vinschgau organisiert wurde. Getragen wird der Universitätslehrgang von der Donau Universität Krems in Zusammenarbeit mit der Bauhütte Müstair. Zielgruppe der Kurse sind Personen mit guten handwerklichen Kenntnissen und künstlerischen Fähigkeiten, aber auch Architekten, Bauherren, Projektträger und Projektleiter. Der nächste Masterlehrgang beginnt im November. (hzg)
Vinschgau - Seit Montag, 14. Oktober, verkehrt die Vinschger Bahn wieder auf der gesamten Strecke Mals – Meran. Ebenfalls seit Montag ist der neue Bahnhof Staben in Betrieb genommen worden.
Seit Montag, 14. Oktober, hat die Vinschger Bahn ihre Fahrt auf der gesamten Strecke zwischen Mals und Meran wieder aufgenommen. Seit Mitte Juni war der obere Teil zwischen Mals und Schlanders gesperrt. Grund für die Unterbrechung waren Bauarbeiten zur Begradigung eines Gleisabschnittes bei Laas, wie im Rahmen der Arbeiten zur Elektrifizierung der Bahnlinie vorgesehen.
Die Vinschger Bahn verkehrt seit Montag wieder zum gewohnten Fahrplan, also meist stündlich mit zusätzlichen Expressverbindungen alle zwei Stunden. Zurück zum ursprünglichen Fahrplan heißt es im oberen Vinschgau ab Montag auch für die Buslinien 271, 273, 274, 276 und 279, deren Fahrzeiten während der Sommermonate den Baustellenfahrplänen der Vinschger Bahn und der Ersatzbusse angepasst worden waren.
Seit Montag, 14. Oktober, ist auch der neue Bahnhof Staben in Betrieb genommen worden, in rund 500 Metern Entfernung von der bisherigen Haltestelle Staben und genau dort, wo sich bisher die Bedarfshaltestelle „Schnalstal“ befand. Dementsprechend ändern sich für Staben nun geringfügig die Abfahrtszeiten der Vinschger Bahn. Bis direkt zum neuen Bahnhof Staben geführt werden ab Montag auch die Buslinie 261 Schnalstal – Naturns sowie die Linie 267 Latsch – Kastelbell – Staben.
Die Verschiebung des Bahnhofs Staben um einige hundert Meter hat im Hinblick auf die Elektrifizierung der Bahnlinie technische und fahrplantechnische Gründe: Zum einen war die bisherige Haltestelle Staben für das Halten der künftigen, längeren Züge nicht geeignet. Vor allem aber befindet sich der neue Bahnhof Staben jetzt genau am Kreuzungspunkt, an dem die Züge ohnehin halten müssen. Die für die Führung der Bahnlinie zuständige Landesgesellschaft STA – Südtiroler Transportstrukturen AG hat diese Kreuzungsstelle in den vergangenen Monaten zu einem modernen Bahnhof und Verkehrsknotenpunkt ausgebaut. Die bisherige Haltestelle Staben wird nicht mehr genutzt und wird in Kürze abgebaut.
Südtirol/Vinschgau - Der Europäische Gerichtshof hat sein Urteil gefällt: Die geltenden EU-Regeln für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln reichen aus, um Bevölkerung und Umwelt zu schützen. Darauf verweist LR Arnold Schuler. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Europa ist streng geregelt. Das entsprechende Zulassungsverfahren folgt der „Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln“, der sogenannten europäischen Pflanzenschutzmittelverordung. In den vergangenen Jahren sind viele Unsicherheiten rund um die Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln und deren Auswirkung auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit aufgekommen. Das Verfahren als solches wurde in Frage gestellt, was für Unsicherheit gesorgt und Ängste ausgelöst hat.
Neben Wissenschaft und Forschung hat sich nun auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit diesem Thema beschäftigt. Er hat dabei untersucht, ob das Vorsorgeprinzip eingehalten wird, ob die unterschiedlichen Studien, Versuche und Analysen berücksichtigt sind, ob mögliche Cocktaileffekte untersucht wurden, ebenso wie eventuelle verzögerte schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen wie Karzinogenität oder Langzeittoxizität. In seinem Urteil vom 1. Oktober (126/19) kommt der EuGH zu dem Schluss, dass im Verfahren in Bezug auf die Pflanzenschutzmittelverordnung der Europäischen Union keine Beurteilungsfehler vorliegen. Landesrat Arnold Schuler betont diesbezüglich: „Die Südtiroler Landwirtschaft wird weiterhin versuchen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren und deren Abdrift zu vermeiden, dieses Urteil sorgt aber inzwischen für mehr Sicherheit.“
Verwaltungsgericht befindet Malser Verordnung für nichtig
Gleichzeitig wurde am vergangenen Mittwoch auch das Urteil des Verwaltungsgerichtes Bozen in Bezug auf die Anfechtung der Durchführungsverordnung der Gemeinde Mals über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Gemeindegebiet veröffentlicht. Das Gericht hat entschieden, dass die Durchführungsverordnung nichtig ist. Das Verbot des Ausbringens von chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln kann nicht durch eine Gemeinde verordnet werden. Denn sie ist dafür nicht zuständig und verfügt in diesem Bereich über keine normsetzende Befugnis, so die Autonome Sektion Bozen des Verwaltungsgerichts.