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Für persönliche Bewegungsfreiheit und Handelstätigkeit gibt es weitere Einschränkungen. Eine neue Verordnung von LH Kompatscher von heute, 21. März, übernimmt auch neue Vorgaben aus Rom für Südtirol.

 

Der italienische Gesundheitsminister Roberto Speranza hat am 20. März ein Dekret unterzeichnet, das die persönliche Bewegungsfreiheit und Handelstätigkeit weiter einschränkt. Mit Verordnung von Landeshauptmann Arno Kompatscher vom heutigen Samstag (21. März) werden die Vorgaben aus Rom auch für Südtirol übernommen und durch weitere für Südtirol notwendige Maßnahmen ergänzt. "Mit diesen Maßnahmen wollen wir die Übertragung des Coronavirus weiter eindämmen. Setzen wir uns alle gemeinsam dafür ein. Jeder kann einen Beitrag leisten, sich und andere zu schützen sowie Leben zu retten, indem er sich an die Vorgaben hält", unterstreicht der Landeshauptmann.

Neu ist, dass der Zugang zu Parkanlagen, Villen, Spielplätzen und zu öffentlichen Gärten verboten ist. In Südtirol dürfen auch Bänke im Freien nicht mehr genutzt werden.

Spiel- oder Freizeitaktivitäten im Freien sind verboten, außer im persönlichen Wohnumfeld. Zudem gibt es für alle, die sich im Freien bewegen, noch strengere Vorschriften: Körperliche Aktivität ist weiterhin erlaubt, und zwar wie bisher allein und nicht in Gruppen. Allerdings darf man sich nur mehr in der Nähe der eigenen Wohnung bewegen. Neu ist, dass bei körperlicher Aktivität ein noch größerer Abstand, nämlich drei Meter, zwischen Personen eingehalten werden muss.

Auch alle Rad- und Radtourenwege sind geschlossen. Radwege dürfen nur von jenen Personen benutzt werden, die bei einem lebensnotwendigen Dienst arbeiten und zur Arbeit unterwegs sind.

Geschlossen bleiben nun sämtliche Lokale zur Verabreichung von Speisen - ausgenommen sind Lokale an der Autobahn, die Lebensmittel zum Mitnehmen anbieten. Die Lebensmittel müssen außerhalb der Lokale konsumiert werden. Auch die Bars in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nun geschlossen.

An Sonn- und Feiertagen sind in Südtirol die Handelstätigkeiten auch betreffend Lebensmittel geschlossen. Ansonsten dürfen die Lebensmittelgeschäfte geöffnet bleiben, sofern sie die vorgeschriebenen Abstände zwischen den Kunden garantieren. Sie dürfen an Werktagen bis maximal 19 Uhr offenhalten. Zeitungskioske, Tabaktrafiken, Apotheken und Parapharmazien bleiben weiter geöffnet. In jedem Fall muss der Sicherheitsabstand zwischen den Personen gewährleistet werden.

Weiter eingeschränkt wird laut Kompatscher auch die Produktion. Aktiv bleibt nur mehr die Produktion, die für die systemrelevanten Lieferketten notwendig ist.

An Feier- und Vorfeiertagen sowie an Tagen, die auf diese Tage folgen, ist jede Bewegung verboten, die nicht zur Erreichung der Hauptwohnung dient. Auch der Besuch von Zweitwohnungen aus Urlaubszwecken ist verboten.

An Feier- und Vorfeiertagen sowie an Tagen, die auf diese Tage folgen, ist jede Bewegung verboten, die nicht zur Erreichung der Hauptwohnung dient. Auch der Besuch von Zweitwohnungen zum Urlauben ist verboten.

Außerdem sind in der Verordnung von Landeshauptmann Kompatscher alle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nochmals aufgelistet. Am wichtigsten für die Bürger ist laut Landeshauptmann Kompatscher weiterhin, das Meiden sozialer Kontakte außerhalb des eigenen Zuhauses. In der Verordnung festgelegt ist nun auch, dass Menschen, auch wenn sie nur leichte Symptome einer Coroanvirus-Erkrankung aufweisen, das Haus nicht mehr verlassen dürfen und den Hausarzt verständigen müssen.

LPA/san

Personen, die nach Italien einreisen, müssen sich laut einem neuen Ministerialdekret verpflichtend beim Sanitätsbetrieb melden und unverzüglich in 14-tägige Isolation.

Um dem Verbreiten von COVID-19 weiter entgegenzuwirken, sind (nach Ministerialdekret 120/2020) alle Personen, die nach Italien einreisen (per Flugzeug, Eisenbahn, Schiff, Straße) – auch wenn sie asymptomatisch sind – verpflichtet, unverzüglich die zuständigen Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit zu verständigen.

Sie werden unter ärztliche Beobachtung gestellt und müssen für 14 Tage in Isolation. Sollten sich während dieser Zeit Symptome von COVID-19 zeigen, sind sie verpflichtet, unverzüglich den Sanitätsbetrieb darüber zu informieren.

Bei Einreise aus Arbeitsgründen Erklärung mitführen

In Abweichung davon müssen Personen, wenn sie ausschließlich für die nachgewiesene Notwendigkeit der Arbeit und für einen Zeitraum von höchstens 72 Stunden (bei besonderem Bedarf zusätzliche 48 Stunden) nach Italien einreisen (per Flugzeug, Eisenbahn, Schiff, Straße), eine Erklärung mitführen, die bescheinigt, ausschließlich für die oben genannten Arbeitsanforderungen einzureisen.

Mit dieser Erklärung übernehmen die entsprechenden Personen die Verpflichtung, im Falle des Auftretens von Symptomen von  СOVID-19 unverzüglich die jeweils zuständigen Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit zu informieren und sich in Isolation zu begeben.

Diese Bestimmungen gelten nicht für reisendes Personal von Unternehmen mit Rechtssitz in Italien.

E-Mail an Dienst für Hygiene oder bei Hausarzt melden

In Südtirol müssen sich Einreisende nach Italien beim Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit des Südtiroler Sanitätsbetriebes mittels E-Mail an coronavirus@sabes.it melden.

In der E-Mail sind folgende Informationen anzugeben: Name und Nachname, Geburtsdatum, Telefonnummer, Aufenthaltsadresse, Rückkehrdatum, Staat, aus dem die Einreise erfolgte, gesund oder krank.

Einreisende können sich auch telefonisch beim eigenen Hausarzt melden, der die Information an die Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit weiterleitet.

Keine "vorbeugende" Krankschreibung möglich

Achtung: Auch in dieser Krisensituation ist keine "vorbeugende" Krankschreibung für gesunde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglich. Es muss immer ein bestimmtes Krankheitsbild vorhanden sein.

Personen, die von den Diensten für Hygiene und öffentliche Gesundheit in verpflichtende Quarantäne versetzt worden sind, werden hingegen 14 Tage krankgeschrieben.

Das Bürgertelefon unter der Nummer 800 751751 steht von 8 bis 20 Uhr für allgemeine Informationen zur Verfügung. 

LPA/sabes

Noch vor dem Coronavirus-Notstand wurden im Naturnser Tunnel die Sanierungsarbeiten beendet. Dabei wurden die Innenbeleuchtung und die Hydrantenleitung verbessert.

Eine neue Hydrantenleitung, neue LED-Leuchten und weitere kleinere Eingriffe für die Verkehrssicherheit - Der Umfahrungstunnel von Naturns wurde vor kurzem generalsaniert. Die Arbeiten wurden in der ersten März-Woche abgeschlossen. 

Alfreider: "Wartung sorgt für sicheres Straßennetz"

Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider erklärt dazu: "Ein modernes und sicheres Straßennetz hat Priorität in der Mobilitätspolitik des Landes. Kleinere und mittlere Eingriffe sind für die Sicherheit im Straßennetz von großer Bedeutung und werden kontinuierlich vorgenommen." Der geschäftsführende Abteilungsdirektor Philipp Sicher erläutert: "Als Landesstraßendienst achten wir darauf, dass nicht nur die Straßen gut gewartet sind, sondern auch dass Tunnels und Brücken den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen."

Bereitschaft in Coronavirus-Zeit 

Die Arbeiten zur Tunnelsanierung konnten noch vor den Maßnahmen zur Coronavirus-Bekämpfung in ganz Südtirol abgeschlossen werden. Aufgrund der neuen Verordnung vom Landeshauptmann Arno Kompatscher werden seit dem Gesundheitsnotstand nur mehr Arbeiten vorgenommen, die dringend notwendig sind. Derzeit führen die Straßenwärter die morgendliche Streckenkontrolle durch und sind anschließend für Notfallsituationen (Murenabgänge, Schneefall, usw.) in Bereitschaft. Dadurch kann im Notfall die Erreichbarkeit durch Einsatzkräfte garantiert werden.   

Bei der Sanierung des Tunnels in Naturns standen zwei wichtige Eingriffe an: Zum einen musste die interne Hydrantenleitung ersetzt werden. Sie war bereits mehrmals repariert worden. Zum anderen wurde auch die Einfahrtsbeleuchtung ersetzt: Hier kommen nun energiesparende LED-Leuchten zum Einsatz, die auch eine verbesserte Beleuchtung der Ein- und Ausfahrt des Tunnels garantieren. Zudem wurden auch die Installationen an den SOS-Nischen an die Vorgaben der einheitlichen Notrufnummer 112 angepasst. 

Um die Sicherheit während der Arbeiten zu gewährleisten, war der Tunnel zwischen dem 17. Februar bis zum 6. März für den Verkehr gesperrt. Der 2,4 Kilometer lange Tunnel ist seit 2003 in Betrieb. Die Arbeiten wurden von der Abteilung Straßendienst beauftragt. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich bei 430.000 Euro. 

LPA/rc/san

Wer unbedingt unterwegs sein muss, soll die neue Eigenerklärung dabeihaben. Sie ist nun online. Die Sprengel des Sanitätsbetriebs und die Landesprüfstelle für Fahrzeuge schränken Dienste ein.

Seit gestern (17. März) braucht jeder, der sein Zuhause verlässt, egal ob zu Fuß oder mit dem Fahrzeug, wie von den Dekreten des Ministerpräsidenten vorgegeben, eine neue Selbsterklärung. Für alle gilt weiterhin, dass sie ihr Zuhause nur aus einem triftigen Gründen verlassen dürfen. Solche Gründe sind dringende Fahrten zur Arbeit, die Rückkehr nach Hause, Fahrten zum Arzt und andere unaufschiebbare Tätigkeiten, z.B. der Einkauf von Medikamenten oder Lebensmitteln. Diese Gründe sind auf der Eigenerklärung anzugeben. Neu ist, dass man mit dem neuen Vordruck auch bestätigt, dass man weder positiv auf das Coronavirus getestet wurde, noch dass man in Quarantäne ist. Es liegt dann an den Behörden, die Wahrhaftigkeit der abgegebenen Erklärung zu überprüfen und bei Falscherklärungen eventuelle Sanktionen zu treffen.

Die Eigenerklärung gibt es nun auch auf Deutsch auf der offiziellen Webseite des Bevölkerungsschuztes zum Coronavirus (www.provinz.bz.it/coronavirus) und unter diesem Link.

Sanittätsbetrieb: Sprengel-Verwaltungsschalter geschlossen

Wie in den Dekreten des Ministerpräsidenten vorgegeben und von den Dringlichkeitsmaßnahmen des Landeshauptmanns vorgesehen, hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb die Verwaltungsschalter der Sprengel für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Bürger werden aufgerufen, verstärkt die Online-Dienste des Südtiroler Sanitätsbetriebes unter www.sabes.it zu nutzen. 

Bei dringenden Anliegen kann man den zuständigen Sprengel telefonisch kontaktieren. Etwaige Unterlagen müssen via E-Mail eingereicht werden. Die Kontaktdaten der Sprengel - wie Telefonnummer und E-Mail-Adressen - sind ebenfalls im Web unter www.sabes.it zu finden. Außerdem werden diese an den Eingängen der jeweiligen Sprengel ausgehängt.

Hauptuntersuchungen von Fahrzeugen: Fälligkeiten aufgeschoben

Die Fälligkeit der Hauptuntersuchungen von Fahrzeugen wird aufgeschoben. Das Gesetzesdekret Nr. 18 vom 17. März 2020 sieht vor, dass alle Fahrzeuge, für die eine Hauptuntersuchung vor 31. Juli 2020 fällig ist, auf jeden Fall bis zum 31. Oktober 2020 verkehren können. Aufgrund dessen führt die Landesprüfstelle für Fahrzeuge ab sofort keine Hauptuntersuchungen mehr durch; weder am Sitz noch in den Außenstellen. Bereits vereinbarte Vormerkungen werden von Amts wegen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und die jeweiligen Fahrzeughalter darüber informiert. Neue Vormerkungen werden bis auf Weiteres keine angenommen.

Auch Abnahmen werden bis auf Weiteres keine durchgeführt mit Ausnahme folgender Fälle: Abnahme und Zulassung von Fahrzeugen, die für Notfalldienste im Sanitätsbereichdienen und Fahrzeuge für den öffentlichen Personentransport (Kraftomnibusse, Einsatzfahrzeuge, usw.); Abnahme und Zulassung von Fahrzeugen für Personen- und Warentransport mit entsprechender Ermächtigung (Fahrzeuge mit Werkverkehrsermächtigung und für Warentransport Rechnung Dritter, Mietwagen mit Fahrer, Taxi); Erneuerung ADR-Bescheinigung sowie Abnahmen, die derzeit bereits vorgemerkt sind.

Die Landesprüfstelle erteilt allfällige Informationen auf telematischem Weg. Anfragen können an die E-Mail-Adresse kfz-pruefstelle@provinz.bz.it gerichtet werden.

LPA/san

Die aktuellen Zahlen der Sars-CoV-2-Infektionen in Südtirol lassen keine Beruhigung erkennen. Bei 694 angelieferten Abstrichen wurden bis heute (18. März) 90 Proben positiv auf das Virus getestet.

Die Zahl der Infizierten in Südtirol seigt auf 383. Insgesamt hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb bisher 2844 Abstriche von 1995 Personen untersucht.

Zurzeit sind 118 infizierte Personen auf normalen Stationen des Sanitätsbetriebes untergebracht. Dazu kommen dort noch 39 Personen, die als Verdachtsfälle gelten.

In intensivmedizinischer Betreuung befinden sich 20 Personen.

Die Zahl der Verstorbenen mit Sars-CoV-2-Infektion ist auf zwölf angestiegen. Ein älterer Covid-Patient mit Vorerkrankungen ist gestern (17. März) in der Isolierstation des Krankenhauses Sterzing verstorben. Ein weiterer älterer Patient mit Vorerkrankungen verstarb im Landeskrankenhaus Bozen.

Derzeit 1499 Personen in häuslicher Isolation

Insgesamt befinden sich in Südtirol nun 1499 Personen in häuslicher Quarantäne.

Der Zustand der positiv auf Sars-CoV-2 getesteten Mutter, die vor wenigen Tagen entbunden hat, ist stabil. Sie wird weiterhin intensivmedizinisch betreut.

Bei dieser Gelegenheit weist der Südtiroler Sanitätsbetrieb darauf hin, dass die Präsenz der Väter in den Kreißsälen während der Geburt bis auf Weiteres nicht mehr zugelassen ist. Dies zum Schutz der Mütter und Neugeborenen.

LPA/sabes

Mit weiteren Schutzmaßnahmen soll die Ausbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus eingedämmt werden. Eine neue Verordnung des Landeshauptmanns stoppt unter anderem die Arbeit auf Baustellen.

Bei der heutigen virtuellen Medienkonferenz hat Landeshauptmann Arno Kompatscherauch zu den Inhalten  Sammelverordnung mit Präventions- und Verhaltensmaßnahmen zur Eindämmung von Coronavirus- Infektionen Stellung genommen, die er gestern Abend (16. März) unterzeichnet hat. Die neue Verordnung ersetzt alle bisherigen, baut auf die staatlichen Vorgaben auf und berücksichtigt alle Sektoren, vom Gastgewerbe über den Handel bis hin zu Mobilität, Bildung, Kultur und Sport. Sie beinhaltet auch Empfehlungen und Klarstellungen sowie einige einschränkendere Maßnahmen, beispielsweise für das Bauwesen.  

Gastlokale bleiben geschlossen

Im Gegensatz zu anderslautenden Medienberichten müssen Gastbetriebe weiterhin geschlossen bleiben. In diesem Zusammenhang war es zu einem Verständnisfehler gekommen, da die Verordnung zum einen Maßnahmen, zum anderen Zeiträume vorgibt. Für eine Reihe von Maßnahmen gilt eine Frist bis zum 25. März (A), die verlängerbar ist. Die restlichen Maßnahmen (B, C und D, darunter die Aussetzung öffentlicher Veranstaltungen und die Schulsschließungen) gelten bis zum 3. April, sofern der Geltungszeitraum nicht von der Regierung in Rom verlängert wird. Bezüglich der Maßnahmen zur Öffnung von Gastlokalen (B), wird in der Verordnung ausdrücklich festgeschrieben, dass "die dringenden Maßnahmen B und C im Falle eines Widerspruchs keine Anwendung finden".   

Baustellenarbeit wird auf das Dringliche beschränkt

Neu in der Verordnung sind die Bestimmungen und Empfehlungen zur Arbeit auf den Baustellen. Wie der Landeshauptmann bereits in der gestrigen virtuellen Pressekonferenz ankündigt hatte, wird die Arbeit auf allen Baustellen sofort ausgesetzt. Ausgenommen sind jene Bauarbeiten, die für die Gewährleistung grundlegender öffentlicher Dienste oder zur Schadensbehebung notwendig sind, sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Ebenso zulässig sind geringfügige Eingriffe, bei denen es keinen Kontakt mit Personen gibt. Das am Bau beschäftigte Personal kann in der Zwischenzeit in geschlossenen Beherbergungsbetrieben untergebracht werden. 

Im Bereich der Mobilität wird neben der Aussetzung des Fahrkartenverkaufs die Verringerung des öffentlichen Verkehrsdienstes auf das Notwendigste vorgeschrieben. 

Urlaubern wird Rückkehr an Heimatort empfohlen

Der Text beinhaltet weiterhin die Empfehlung des Landeshauptmanns, dass "Touristen, Feriengäste und Urlaubsreisenden, die in Südtirol nicht ihren Wohnsitz haben, an ihren Wohnsitz zurückkehren, damit ihre Versorgung durch den eigenen Hausarzt sichergestellt ist. Dazu sagte der Landeshauptmann gestern: "Südtirol verjagt niemanden: Wir müssen aber an das Verantwortungsbewusstsein aller appellieren, um dieser Ausnahmesituation bestmöglich zu entsprechen." Von der Empfehlung ausgenommen sind Personen, die sich aus beruflichen Gründen in Südtirol aufhalten. 

Was das produzierende Gewerbe angeht, so sind die Betriebe aufgefordert, ihre Tätigkeit bei Anwendung der Sicherheits- und Hygienemaßnahmen auf das Notwendigste einzuschränken und Arbeiten auszusetzen, die nicht unbedingt erforderlich sind, um die Produktionskette aufrecht zu erhalten.    

Für alle: Bewegung ja, Kontakte nein

Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, "Bewegungstätigkeiten in Gruppen zu vermeiden und nicht mit Personen in Kontakt zu treten, die nicht zur eigenen Familiengemeinschaft gehören".  

Im abschließende Absatz der Sammelverordnung werden Bürgerinnen und Bürger dazu aufgefordert, "den Kontakt mit anderen Menschen weitmöglichst zu vermeiden, und - falls ein direkter sprachlicher Kontakt unumgänglich ist, z.B. beim Kauf von Nahrungsmitteln -, Nase und Mund zu bedecken, um das Risiko einer Ansteckung so weit wie möglich zu begrenzen".

LPA/jw

Dienstag, 17 März 2020 14:10

Saisonstopp

Vinschgau - Seit dem 10. März ist die Saison in den Skigebieten Südtirols zu Ende, die Hotels sind zu. Was Liftbetreiber und Hoteliers zunächst als freiwilligen Schritt angekündigt hatten, wurde mit dem Dekret des Ministerpräsidenten Conte verordnet. Um die Ansteckungsgefahr des Corona-Virus auch in Skigebieten und Hotels einzuschränken.

von Erwin Bernhart

Den ersten touristischen Garaus für Südtirol machte die Schlagzeile in der Bildzeitung am 6. März: „Robert-Koch-Institut erklärt Südtirol zum Risikogebiet“. Ins Mark getroffen und schockiert waren Südtirols Touristiker. Manfred Pinzger, HGV-Präsident des Landes, ließ sich mit dem Ausspruch „Dolchstoß für den Tourismus“ zitieren.
Am selben Tag begannen deutsche Urlauber ihre Reservierungen in Südtiroler Hotels zu stornieren. Und zwar massiv. Bis zu 70 Prozent der Gäste aus Deutschland, die für das Wochenende am 7. und 8. März Zimmer und Betten reserviert hatten, sagten ihren Urlaub in Südtirol ab. Das Aus für die Wintersaison war - auch von dieser Seite - vorprogrammiert.
Die Corona-Epidemie, die Maßnahmen der Regierung Conte, die Umsetzung derselben auf dem gesamten Staatsgebiet verändern die Lage für die gesamte italienische Bevölkerung beinahe täglich. Südtirol ist keine Ausnahme.
Es ist ein bislang noch nie da gewesener Ausnahmezustand, bislang in Italien. Die Infektionen, die durch entsprechende Tests nachgewiesen sind, steigen seit den ersten nachgewiesenen Fällen täglich und dramatisch. Die Daten zwischen der offiziellen Webseite von Protezione Civile und der Webseite der WHO sind dabei nicht immer deckungsgleich. So verzeichnet die Protezione Civile am 10. März um 18 Uhr 8.514 (631 Tote) nachgewiesen Infizierte und die WHO am 10. März 23 Uhr 10.149 (631 Tote). Was sich deckt, ist die Tendenz.
Die Einschnitte für die Bevölkerung auf dem gesamten Staatsgebiet sind mit dem Dekret des Ministerpräsidenten vom 10. März drastisch: alle kulturellen und sportlichen Veranstaltungen sind abgesagt, Geschäfte, Restaurants, Bars sind geschlossen - außer Lebensmittel, Apotheken, Tabaktrafiken. Die Leute dürfen sich nur noch zur Arbeit begeben, Einkäufe von Lebensmitteln sind erlaubt, Notwendigkeiten können erledigt werden. Alles andere ist untersagt: Händedruck, Begrüßungsküsse.
Bis zum 3. April sind diese Maßnahmen aufrecht.
Angesichts dieser drastischen Maßnahmen, die eine abgewürgtes kulturelles und soziales Leben nur mit Gleichmut und Humor ertragen lassen, nimmt sich die Schließung der Skigebiete und der Hotels als Randnotiz aus. Gesundheit geht vor Geld. Diesem Argument ist nichts entgegenzusetzen. Auch, wenn man nicht weiß, ob denn alle Maßnahmen Sinn machen. Man wird es wohl nachträglich nie wirklich wissen können.

Die Gesundheit bzw. der Schutz vor möglichen Ansteckungen gehe auf jeden Fall vor. Dies sagt auch Erich Pfeifer, der Präsident der Ortler Skiarena. Obwohl man sich anfangs gegen eine mögliche Schließung gewehrt habe, hat man dann doch eingesehen, dass ein Akt der Solidarität in Zeiten wie diesen angebracht und notwendig sei. Auch die Überlegungen, dass sich bei Schließung der Skigebiete im Dolomitengebiet und im Pustertal die Gäste in den Westen Südtirols zum Skifahren begeben und damit dort eine Ausbreitung des Corona-Viruses möglich und wahrscheinlich sei, haben für ein Umschwenken beigetragen. Die ganze Diskussion und der ganze freiwillige Akt wurden dann aber durch das Ministerialdekret pulverisiert. Die Schließung von Skigebieten und Hotels wurden per Dekret angeordnet.

Die Skigebiete in Sulden und in Schnals haben in den Monaten März und April ihre Hochsaison. Dass mitten in diese Hochsaison die Schließung erfolgt, ist schmerzlich, angesichts der Anordnungen und Notwendigkeiten allerdings verständlich. Trotzdem darf nicht verschwiegen werden, dass es zu größeren Verlusten in den Skigebieten kommen wird. Pfeifer beziffert den Ausfall allein bei den Seilbahnen Sulden auf rund 3 Millionen Euro. Dem gegenüber stehen die eingesparten Kosten. „Die sind nicht relevant“, sagt Pfeifer. Das Gezeter über die Schließung ist allerdings schnell ad acta gelegt.

Kräfte werden gesammelt für den Blick in die Zukunft. Die Seilbahnen Sulden, deren Präsident Erich Pfeifer ist, verfolgen seit Jahren konkrete Ziele: Die Ortler Ronda. Der Gedanke dahinter: Die Hänge am Fuße von Ortler, König und Madritsch taleinwärts von Sulden sollen skitechnisch so erschlossen werden, dass es möglich ist, die Lifte und Pisten lückenlos befahren zu können. Im Gegenzug, so sagt es Pfeifer, soll Sulden autofrei werden. Fast ist man am Ziel. Die Rosimbahn ist gebaut, die Rosimpiste angelegt. Es fehlt nur noch die Seilbahn „Hintergrat“ mit der dazugehörigen Piste.
Diese Vision wurde in Verhandlungen mit den Ämtern des Nationalparkes Stilfserjoch von den Parkgremien in den Jahren 2003 bis 2005 gut geheißen. Die gesamte Vision umzusetzen braucht allerdings Zeit und Geld. Das letzte Glied in der Verwirklichungskette wurde konkreter im Jahr 2015 angegangen. Der damalige Gemeinderat von Stilfs hat eine Machbarkeitsstudie gut geheißen und nach Bozen geschickt. Nach diversen Aus und Nachbesserungen, nach dem Einholen von gesetzlich vorgeschriebenen Gutachten ist diese Machbarkeitsstudie im Februar 2018 von der Landesregierung gutgeheißen worden. Im Beschluss heißt es unter anderem:
„Nach Auffassung der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung möchte man mit der Initiative „Ortler Ronda“ eine skitechnische Verbindung zwischen den einzelnen Gebieten Madritsch, Kanzel und Langenstein erreichen, wobei dafür nur mehr die direkte Anbindung des Langensteins mit Madritsch fehlt. Gegenstand des ergänzenden Eingriffes sind die Errichtung einer Aufstiegsanlage ausgehend von der Bergstation Langenstein auf den Hintergratkopf und einer Skipiste, die an die gegenwärtige Talabfahrt „Madritschjoch II“ anknüpft. Das geschlossene Skikarussell soll eine wesentliche Verbesserung der Verbindung zwischen den einzelnen Skipisten und Aufstiegsanlagen bewirken und kann dementsprechend als qualitative Aufwertung für das Skigebiet angesehen werden. Gleichzeitig bringt das Projekt eine Verkehrsberuhigung für das Dorf und stellt die Weichen für die Verkehrsberuhigung Sulden. Als neues Angebot kann das Projekt den in der Gemeinde maßgeblichen Wirtschaftssektor Tourismus stärken.“
Auch das Vorgutachten des Nationalparkes vom 30. Jänner 2018 ist grundsätzlich positiv. „Die Umsetzung des Konzeptes autofreies Sulden, um nicht nur im Aufstiegsanlagen und Pistenbereich einen endgültigen Zusammenschluss zu haben, ist umzusetzen, um dadurch auch im Talbereich von Sulden eine sinnvolle, ökologische Ausgleichsmaßnahme im Sinne des Nationalparks Stilfserjochs erreichen zu können. Das Konzept „autofreies Sulden“ bleibt für die Sulden GmbH eine unabdingbare Verpflichtung“, steht unter anderem in diesem Gutachten.
Die Landesregierung weist in ihrem Beschluss auf die Einwände hin: „Während der Veröffentlichungszeit der Machbarkeitsstudie sind keine Einwände vorgelegt worden. Dies kann als positives Zeichen bezüglich der Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber dem Vorhaben gewertet werden.“

Für einige Umweltverbände ist das alles andere als legitim. Mountain Wilderness Italia Onlus, Wwf Italia Ong Onlus, Fai – Fondo Ambiente Italiano, Associazione Touring Club Italiano, Associazione Club Alpino Italiano – Regione Lombardia, C.A.I. Alto Adige, Alpenverein Südtirol, Legambiente Onlus, Lipu Onlus, Federazione Protezionisti Sudtirolesi/Dachverband fur Natur – und Umweltschutz, Italia Nostra und Federazione Nazionale Pro Natura reichen beim Verwaltungsgericht Rekurs gegen die geplante Skiliftverbindung ein. Gegen die Ratsbeschlüsse in der Gemeinde Stilfs, gegen die Gutachten des Nationalparkes, gegen den Beschluss der Landesregierung. Die ganze Vorgangsweise wird angefochten, die Kompetenzen der einzelnen Ämter in Frage gestellt.
Das Projekt steht damit still. Bei den Seilbahnen Sulden versteht man die Vorgangsweise nicht.
Am 21. Februar 2020 wurde dann das Urteil des Verwaltungsgerichtes veröffentlicht: Das Verwaltungsgericht weist den Rekurs als unbegründet zurück.

Die Freude in Sulden ist verhalten. Denn die Umweltverbände haben die Möglichkeit, beim Staatsrat Rekurs gegen das Urteil einzulegen - oder in der Phase der Ausführung nochmals zu rekurrieren.
Einer der Anwälte der Umweltverbände ist der Bozner Rechtsanwalt Rudi Benedikter. Benedikter schreibt in einer Aussendung: „Die Betreiber freuen sich zu früh“. Das Verwaltungsgericht habe den Rekurs aus prozeduralen Gründen abgelehnt. „Der Rekurs sei „verfrüht“, er wende sich gegen eine „preliminäre“ Maßnahme (gegen eine „Machbarkeitsstudie“), es werde ein Schaden ins Feld geführt, der erst entstehen könnte, sobald ein richtiges Ausführungsprojekt vorliegt, welches wiederum durch alle Genehmigungsinstanzen durch müsse....“, übersetzt Benedikter das Urteil. Ein ergänzender Eingriff sei gar nicht zulässig, sagt Benedikter, denn das habe die Landesregierung im Beschluss vom 16.12.2014 explizit festgehalten. Eigentlich, so das Fazit Benedikters, hätte das Verwaltungsgericht den angefochtenen Landesregierungsbeschluss schon wegen Widerspruch zum eigenen Landes-Skipistenplan annullieren müssen. Und dass man den Bau eines Liftes mit einem „autofreien Sulden“ begründe, sei pure Fiktion und ein politischer Bluff, sagt Benedikter.
Das Verwaltungsgericht hat anders entschieden und den Rekurs zurückgewiesen. Trotzdem will man in Sulden die weiteren Rekursfristen abwarten, bevor man in die Ausführungsphase eintritt.
Eines versteht der Präsident der Seilbahnen Sulden AG überhaupt nicht. Erich Pfeifer sagte, dass die Umweltverbände zu verhindern versuchen, was sie eigentlich fördern müssten. Nämlich, dass Sulden autofrei wird. Dazu ist es nötig, so Pfeifer, dass die Bahn und die Abfahrt gebaut werden. Eine besseres Konzept könne man wohl nicht haben, gerade im Nationalpark Stilfserjoch. „Es ist wie in einer Stadt, in Bozen etwa. Wenn man dort in Richtung autofrei gehen möchte, muss man andere Verkehrsmittel, wie eine Tram, zur Verfügung stellen. Der Rechtswanwalt Benedikter setzt sich ja für eine Tram in Bozen ein“, sagt Pfeifer.

Dienstag, 17 März 2020 14:04

„Wir sind hochmotiviert“

Mals - In Mals nimmt der Wahlkampf für die Gemeinderatswahlen Fahrt auf. Rund 20 BürgerInnen haben in einem Brief an den SVP-Koordinierungsobmann Josef Thurner ihre Bereitschaft für eine Kandiatur auf der SVP-Liste angekündigt. Pikant: Auch der Landtagspräsident Sepp Noggler ist auf der Liste.

von Erwin Bernhart

Die Bombe in Mals ist geplatzt. Die „Neue Südtiroler Tageszeitung“ und „Salto.bz“ haben letzte Woche den Inhalt des Schreibens veröffentlicht, welches in der Gemeinde Mals Veränderungen in der politischen Landschaft ankündigt: „Sehr geehrter Herr Thurner, geschätzter Josef, es stehen Gemeinderatswahlen vor der Tür und keiner weiß was. So oder ähnlich könnte man die derzeitige Situation in Mals beschreiben. Wir, das sind ca. 20 interessierte Bürger aus dem gesamten Gemeindegebiet von Mals, möchten gerne bei den kommenden Wahlen auf der Liste der SVP kandidieren. Leider gibt es in fast allen Fraktionen weder gewählte Ansprechpartner der SVP mehr, noch machen die wenigen verbliebenen Ortsgruppen keine Anstalt um Kandidaten für die Liste zu suchen. Es scheint fast so, als wäre die Liste schon komplett. Nichtsdestotrotz würden wir gerne auf die Kandidatenliste gesetzt werden und mithelfen um den sozialen Frieden in der Gemeinde wiederherzustellen und gemeinsam wichtige Themen weiterzubringen. Wir sind hoch motiviert und sind auch gerne bereit zusammen ein gemeinsames Programm für die nächsten 5 Jahre in unserer Gemeinde auszuarbeiten. Viele der im Anhang genannten Bürger sind bereits SVP Mitglieder und alle anderen sind bereit nach Berücksichtigung auf der Liste auch die SVP Mitgliedschaft zu erwerben. Wir glauben, dass das für die Partei in Mals, deren Mitgliederzahlen derzeit arg im Keller liegen, nur von Vorteil sein kann. Mit diesem Schreiben ersuchen wir dich in deiner Funktion als Koordinierungsobmann und Listenführer der Malser SVP die unten genannten Ansprechpartner zu kontaktieren um die weitere Vorgehensweise abzuklären.“ Unterzeichnet ist das Schreiben von Josef Patscheider, Andreas Paulmichl und Stefan Baldauf. Dem Schreiben beigelegt ist die Liste von 20 Leuten, die auf der SVP-Liste kandidieren möchten.
Josef Thurner, alleiniger BM Kandidat für die SVP, hat angekündigt, den bisherigen politischen Weg von Ulrich Veith weiterführen zu wollen. Veith, vor 10 Jahren als Newcomer von Gruppen außerhalb der SVP ins Rennen geschickt, hat sich vor 5 Jahren mit einer Gemeinderatsgruppe die Mehrheit im Rat gesichert und damit durchregieren können. So wie es in vielen Gemeinden auch üblich ist. Die neue Gruppe innherhalb der SVP könnte diesen Spieß nun genau umdrehen und sich eine Mehrheit im Gemeinderat sichern. Spannend wird nun die Gegenreaktion sein.

Dienstag, 17 März 2020 13:59

Welche Dringlichkeit?

Mals - Im letzten Vinschgerwind haben wir darüber berichtet, dass der Gemeinderat von Mals am 2. März nicht beschlussfähig war und aufgelöst werden musste. Auf dem Weg der Dringlichkeit wurde ein zweiter Gemeinderat für den 5. März einberufen. Die Beschlussfähigkeit war mit zu Beginn 10 Ratsmitgliedern (imLaufe der Sitzung 11) gegeben. Eine Erklärung für die Dringlichkeit wurde nicht gegeben. In einer Dreiviertelstunde waren die 10 Punkte abgehakt und beschlossen.
Auf dem Watles, bei der Plantapatschhütte wird die Gemeinde Mals die Sanitäranlagen neu errichten - und den Maschinenraum, und die Nutzungsverhältnisse in Ordnung bringen. Ein Überbaurecht bei den WCs für die Gemeinde soll die vermögensrechtliche Absicherung bringen. Dazu wurde ein Grundsatzbeschluss einstimmig beschlossen.
Ebenso einstimmig wurde die dritte Änderung der Verordnung beim Recyclinghof in Tartsch beschlossen, damit man am 1. April auch mit den entsprechenden Konventionen mit den Betrieben starten könne.
Die Vereinbarung mit der Gemeinde Schluderns, dass man auf der Ebene der Buchhaltung und auf der Ebene des Bauamtes zusammenarbeiten wolle, wurde genehmigt. Die Zentrale der Buchhaltung soll in der Gemeinde Schluderns und die Zentrale des Bauamtes in der Gemeinde Mals angesiedelt sein. Die Gemeindereferentin Marion Januth hat gemeinsam mit der Generalsekretärin Monika Platzgummer Spiess eine Friedhofs- und Bestattungsordnung für den Friedhof in Tartsch ausgearbeitet, auch die Feuerbestattung betreffend. Der Rat hat diese Verordnung genehmigt, die für alle Friedhöfe in der Gemeinde Mals gilt.
Für die Jugendbetreuung wurde eine Aufstockung der Wochenstunden von 60 auf 110 beschlossen. Für dringlich im Sinne, dass er noch vor den Wahlen beschlossen werden sollte, kann nur die Abtretung von Anteilen an der Puni Konsortial GmbH verstanden werden. Das Land hat seine 37% an die Gemeinde Mals abgetreten, so dass die Gemeinde insgesamt 87,01% Anteile hält (50,1% über die E-AG und die neu erworbenen 37% Gemeinde Mals). 12,99% hält die Fraktion Planeil. Es sollen insgesamt 20% der Puni-Anteile an jene Fraktionen abgetreten werden, die bislang über keine Anteile an ein E-Werk halten, so erklärte es BM Ulrich Veith und „als Zeichen der Solidarität“. 11,9 % gehen an die Fraktion Mals, 4 % an die Fraktion Tartsch, 2,4% an die Fraktion Schlinig und 1,7% an die Fraktion Ulten Alsack. Der Gegenwert der 20% wird mit 133.920 Euro beziffert. Zu diesem Zwecke wurde die Satzung der Puni GmbH bereits lange im Vorfeld geändert und das Vorkaufsrecht bei Abtretung an öffentliche Körperschaften entfernt. Die Gemeinde Mals verfügt nach dieser Transaktion eine satte 2/3 Mehrheit von 67,01%. (eb)

Reschenpass - Es ist Mittwoch (11.03.) 15.30 Uhr. Am Grenzübergang in Reschen gilt ein italienisches Ausreiseverbot und gleichzeitig ein österreichisches Einreisverbot von Italien. Kontrolliert wird nur auf österreichischer Seite. Die Einreise nach Italien ist unkontrolliert und frei. An der Österreichischen Grenzstation werden die von der Bundesregierung angeordneten Grenzkontrollen als Folge der derzeit herrschenden Coronavirus-Epidemie durchgeführt. Die Durchreise durch österreichisches Gebiet wird erlaubt, mit der Auflage, dass kein Zwischenstopp gemacht wird. „Zum Tanken?“ fragt ein Gast. „Auch nicht zum Tanken“ antwortet der Grenzpolizist höflich, aber bestimmt. Auch die Grenzpendler können mit entsprechenden Ausweisen zu ihren Arbeitsplätzen nach Nauders, Fiss-Serfaus, Samnaun und ins Engadin fahren. Es ist auffallend ruhig an der Grenze. Vielleicht wird deshalb bei allen Passanten das Fieber gemessen. Jeder wird über das wie und warum aufgeklärt. An diesem Nachmittag wurde noch kein Verdachtsfall festgestellt. Daraufhin prüft die Grenzpolizei die Einreisevoraussetzungen, ob sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und auch dokumentiert werden können. Diese Grenz- und Gesundheitskontrollen wurden bereits beschlossen, noch bevor Italiens Ministerpräsident Conte Italien zur Sperrzone erklärt hat. Man sieht, dass sich die Ereignisse derzeit überschlagen. (aw)


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