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Donnerstag, 06 Juni 2024 14:17

(K)Eine Zukunft für Südtirols Events?

Für Alex Ploner (Team K) hätte der heutige Tag ein Startpunkt für eine zukunftsgerichtete Veranstaltungspolitik in Südtirol werden können. Doch die politische Mehrheit zeigt einmal mehr, dass sie entweder gute Ideen dem leidigen politischen Spiel der Ablehnung aller Anträge der Opposition opfert oder einfach visionslos und beratungsresistent ist. Der Antrag für Südtirol, nach dem Vorbild Tirols, eine Eventstrategie auszuarbeiten, wurde abgelehnt. Haarsträubend ist dabei die Argumentation der Landesregierung. 

“Es ist bezeichnend für den Zustand dieser Landesregierung, dass die SVP mit den eventerfahrenden Leuten wie Peter Brunner, Rosmarie Pamer oder Luis Walcher in den eigenen Reihen keinem Geringeren als Marco Galateo die Überbringungen der Ablehnung meines Vorschlages überlassen hat. Dabei sprechen wir bei den Veranstaltungen in Südtirol von einem Bereich, in dem Tausende Ehrenamtliche, Freiwillige und viele engagierte Menschen ihr Bestes geben und viel Risiko auf sich nehmen. Dass es für diesen Bereich eine Strategie und gemeinsame Basis für zukünftige Entscheidungen braucht, auch was den Einsatz öffentlicher Geldmittel betrifft, haben die Tiroler inzwischen verstanden. In den vergangenen zwei Jahren haben sie mit einem aufwändigen Prozess die Sport Event Strategie Tirol entwickelt. Als Eventmanager, der 12 Jahre eine der weltweit größten Bergveranstaltungen mitorganisiert und den Verband der Eventdienstleister mitgegründet hat, finde ich es ein inhaltliches Totalversagen der Landesregierung, wenn diese die Ausarbeitung einer gemeinsamen Strategie mit der Begründung ablehnt, es würde damit mehr Bürokratie erzeugt. Genau das Gegenteil muss eine solche Strategie bewirken. Hätte man sich vor der Ablehnung doch besser bei der Tiroler Landesregierung informiert. 

Mein Kernanliegen ist es, eine Event-Strategie für Südtirol unter Einbindung von Landesverwaltung, Wirtschaft, Ehrenamt und den so genannten Lead-Events auf der Grundlage ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit auszuarbeiten. Südtirol ist mit seinen jährlich über 14.000 Veranstaltungen mit viel Kompetenz, sowie Engagement sicher sehr professionell im Ausrichten von Events, aber es gibt hierzulande keine Event-Strategie mit gemeinsamen Zielen.” fasst Alex Ploner die Situation zusammen.

Das Nachbarland Tirol hat es mit der Sport Event Strategie Tirol vorgemacht: Ein handlungsleitender Orientierungsrahmen sorgt nun für den wirkungsvollen Einsatz und die nachhaltige Nutzung von Sportveranstaltungen. Zuvor wurde auch in Tirol, oft ein fehlendes Gesamtkonzept bemängelt, die zeitliche Dichte in der Abhaltung der Veranstaltungen, Mehrausgaben wegen Falschplanung, fehlende Konzepte der Nachnutzung, sowie schwindende Akzeptanz unter der Bevölkerung. 

“Was passiert, wenn es keine abgestimmte Event-Strategie, die in diesem Fall auf ökonomische Nachhaltigkeit ausgelegt ist, gibt, hat die Landesregierung heute selbst gezeigt. Landesrat Galeteo hat freudig die Zahl von 2,2 Millionen Euro präsentiert, die für die Unterstützung von 190 Veranstaltungen im Jahr 2023 ausgegeben wurden. Wohlgemerkt, die Veranstalter und Veranstalterinnen dieser Events und damit Nutznießer dieser öffentlichen Förderung sind fast ausschließlich Ehrenamtliche. Demgegenüber steht aber die Entscheidung der Landesregierung vor zwei Jahren, mit über 2,3 Millionen Euro ihr Selbstdarstellungsevent, das Nachhaltigkeitsfestival organisieren zu lassen. Dieses Festival war eine teure Eintagsfliege. Um solche Entwicklungen und Entscheidungen zu verhindern, aber auch um die Motivation für die kommenden Generationen im Veranstaltungsbereich weiterhin arbeiten zu wollen zu stärken, sind eine Strategie und ein abgestimmter Plan aus meiner Sicht unabdingbar. “Ein Leben ohne Feste gleicht einer langen Reise ohne Einkehr”, sagte vor 2500 Jahren schon der Philosoph Demokrit. Es wäre schade, wertvolle und tolle Veranstaltungen zu verlieren, weil die Alarmzeichen der Menschen, die Zeit, Geld und viel Leidenschaft in das Organisieren von Veranstaltungen stecken, nicht gesehen worden sind.” sagtAlex Ploner. 

Am 8./ 9. Juni dürfen alle Wahlberechtigten in Südtirol ihre Vertreter für das Europäische Parlament wählen. Die Wahllokale sind am Samstag von 15 bis 23 Uhr und am Sonntag von 7 bis 23 Uhr geöffnet.

"Es ist von großer Bedeutung, dass die Südtirolerinnen und Südtiroler ihrWahlrecht nutzen. Wer nicht wählt, überlässt anderen die Entscheidung über die gemeinsame Zukunft in Europa“, betont der Landeshauptmann. Das Europäische Parlament spiele eine zentrale Rolle: Es wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission, entscheidet über den Haushalt und verabschiedet Gesetze, die das Leben der 448 Millionen in der EU lebenden Menschen entscheidend beeinflussen.

"Die europäische Einigung hat uns Frieden, Sicherheit und Wohlstand gebracht. In Europa verbinden uns die Werte der Demokratie und der Freiheit. Die Überwindung der Grenzen und die Zusammenarbeit in der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino sind für viele von uns längst zu einer Selbstverständlichkeit geworden“, sagt der Landeshauptmann und amtierende Präsident der Euregio. 

Angesichts der globalen und europäischen Herausforderungen wie Klimaschutz, Sicherheit, Migration oder Verkehr sei es wichtig, dass alle gemeinsam am Projekt Europa und an einer gemeinsamen Zukunft weiter bauen. "Stärken wir gemeinsam Europa und sichern wir Südtirol und dem gesamten Alpenraum eine starke Vertretung im Europäischen Parlament“, fordert Kompatscher alle Wahlberechtigten auf.

Das Europäische Parlament wird für 5 Jahre gewählt. Das Parlament besteht aus 720 Abgeordneten aus 27 EU-Staaten. Das Minimum an Abgeordneten für ein Mitgliedsland sind 6 (Malta, Luxemburg, Zypern), die höchste Abgeordnetenzahl pro Mitgliedsland beträgt 96 (Deutschland). Für Italien werden 76 neue Abgeordnete gewählt.

In Italien wird von Samstag, 8. Juni bis Sonntag, 9. Juni gewählt.  Die Wahllokale in Südtirol sind am Samstag, 8. Juni,  von 15 bis 23 Uhr sowie am Sonntag, 9. Juni, von 7 bis 23 Uhr geöffnet. Die Auszählung erfolgt nach Schließung der Wahllokale am Sonntag. Die Ergebnisse der Wahl in Italien sind unter https://elezioni.interno.gov.it/ abrufbar.

pio/mdg

Donnerstag, 06 Juni 2024 07:29

WIR SIND UNESCO Immaterielles Weltkulturerbe

Das "Wassern" auf der Malser Haide ist "UNESCO Immaterielles Weltkulturerbe". Gemeinsam mit 11 weiteren Gebieten mit Überflutungsbewässerung in Holland, Belgien, Luxenburg, Deutschland und der Schweiz.

von Erwin Bernhart

 

Der mittlere Teil der Malser Haide - vom Wetterkreuz im Norden bis hinunter zur Staatsstraße zwischen Mals und Burgeis - bleibt eine Besonderheit. Die Fläche von rund 400 Hektar Grünland wird über Waale bewässert, die Wiesen werden so überflutet. Diese Art der Bewässerung ist lebendig, notwendig und die Viehlandwirtschaft erhaltend. Diese Art der Bewässerung, das "Wiesenwassern" auf der Malser Haide, ist am 5. Dezember 2023 von der UNESCO-Vollversammlung in Botswana in die "Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit" aufgenommen worden. Ein Tag der Freude in Burgeis, in der Marktgemeinde Mals, im Heimatpflegeverein Mals und im Heimatpflegeverband Südtirol.

Am 24. und 25. Mai hat man in Burgeis mit internationaler Beteiligung zwei Tage lang diese Aufnahme in das Immaterielle Kulturerbe gefeiert.
Aber was bedeutet das?
Der Artikel 2 UNESCO Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes sagt: "Unter "immaterielles Kulturerbe" sind Praktiken, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten - sowie die dazu gehörigen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume - zu verstehen, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen."
Katharina Spanlang von der Nationalen österreichischen UNESCO-Kommission hat es in Burgeis so formuliert: "Es geht dabei nicht um das Konservieren, sondern um die Weitergabe. Die Techniken sollen für die Menschen sinnvoll bleiben und dadurch erhaltenswert sein. Es bliebt ein dynamischer, identitätsstiftender Prozess."
Alle Beteiligten, die die Eintragung in das UNESCO Immaterielle Weltkulturerbe vorangetrieben und begleitet haben, haben eine große Freude: Die Bauern, deren Bewässerungsarbeitsweise international sichtbar und damit anerkannt wird, die Natur- und Heimatschützer, die auf die Erhaltung der Artenvielfalt im Bereich Flora und Fauna und der Landschaft als wertvollen Kultur- und Naturraum hinweisen, die Touristiker, die das Label UNESCO in ihre Bewerbungsstrategien miteinbauen können.
Die Bauern, die im Langes und im Sommer viel Zeit in das notwendige "Wassern" investieren, bleiben durch diese Anerkennung von einer ungeliebten und in der Vergangenheit auch spaltenden Beregnungsdiskussion verschont, können sich auf ihre Wirtschaft konzentrieren und für die Jungbauern, die ihre Tiere und ihre Arbeit lieben, bestehen beste Zukunftsperspektiven.
Die in Burgeis ansässigen Bauern haben neben den von ihren Vorfahren aufgebauten Waalen - man sagt, dass diese mehr als 1000 Jahre alt sind - mit der Sennerei Burgeis zusätzlich eine unschätzbare Wirtschaftssäule. Als Burgeiser Sennereigenossenschaft in den 1950iger Jahren gegründet, genießen die Burgeiser Käsespezialitäten weit über die Grenzen Südtirols hinaus einen hervorragenden Ruf und sie sind im Geschmack unvergleichlich. Der Ruf und das erwirtschaftete Geld kommt den Burgeiser Bauern zugute. Ein beneidenswerter Kreislauf, der von der Bevölkerung im Vinschgau und darüber hinaus sehr geschätzt wird.
Die UNESCO-Anerkennung für das "Wiesenwassern" auf der Malser Haide hat das Potenzial, auf viele andere Waale im Vinschgau auszustrahlen, auch wenn das Waalwasser vielerorts in eine Beregnungsfassung mündet. Es lohnt sich jedenfalls, auf den begehbaren Waalwegen zu wandern.

Donnerstag, 06 Juni 2024 07:19

Wanderführer 2024

Donnerstag, 06 Juni 2024 07:17

Sommerwind 2024

Wenn Kinder und Jugendliche der Schulpflicht nicht nachkommen, werden künftig nicht nur die Schulen, sondern auch die Gemeinden aktiv. Die Landesregierung übernimmt damit eine staatliche Regelung.

Die Landesregierung hat heute (4. Juni) einer Änderung der Regelung zur Aufsicht über den Schulbesuch zugestimmt. Nötig wurde der Beschluss, um damit der gesamtstaatlichen rechtlichen Basis auf dem Sachgebiet der Schulpflicht, der Verletzung der Schulpflicht und der Aufsicht über den Schulbesuch nachzukommen. 

"Diese Bestimmungen sehen vor, dass die zentrale Funktion in der Aufsicht über die Wahrung der Schul- und Bildungspflicht zunehmend an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister übergeht", führte Landesrat Philipp Achammer aus. Die erste Meldung der Verletzung der Schulpflicht wird weiterhin über die Schule erfolgen, und zwar an die Bürgermeisterin/den Bürgermeister. Bisher war es so, dass sich die Schulführungskräfte an die Jugendstaatsanwaltschaft wenden mussten.

Mit der Änderung wird eingeführt, dass bereits nach der Einschreibungsphase einen Datenabgleich zwischen Wohnsitzgemeinde und Schulen stattfindet. Wenn dabei festgestellt wird, dass ein Kind oder Jugendlicher in kein Schule eingeschrieben worden ist, müssen die Bürgermeister die Erziehungsverantwortlichen des betroffenen Schülers oder der betroffenen Schülerin schriftlich dazu auffordern, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Bei ungerechtfertigten Absenzen innerhalb des Schuljahres erfolgt eine erste Mahnung an die Erziehungsverantwortlichen durch die Schulführungskraft, in einem zweiten Schritt folgt eine Mahnung vonseiten der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Als dritter Schritt erfolgt die Meldung an die Jugendgerichtsbarkeit. "Es ist ein individuelles Recht jeden Kindes, Zugang zur Bildung zu haben. Dieses Recht muss gewahrt bleiben", hob Landesrat Achammer hervor.

Die Änderungen hatten die drei Bildungslandesräte Philipp Achammer, Marco Galateo und Daniel Alfreider in einem gemeinsamen Beschluss vorgebracht.

ck

Die jüngsten Niederschläge stellen eine gute Voraussetzung für eine niedrige Waldbrandgefahr bei der Herz-Jesu-Feier am Wochenende dar. Trotzdem mahnt die Abteilung Forstdienst zur Vorsicht. 

Angesichts der reichlichen Niederschläge in den jüngsten Wochen herrscht derzeit im gesamten Land niedrige Waldbrandgefahr. Der Landesrat für Forstdienst Luis Walcher ruft trotzdem zu großer Vorsicht beim Entzünden von Feuern in Waldnähe auf: "Besondere Vorsicht ist am kommenden Sonntag, 9. Juni, anlässlich der Herz-Jesu-Feuer geboten. Vor allem auf Borkenkäferflächen - also dürre, stehende Bäume - kann bereits Funkenflug einen Waldbrand auslösen."

Nach den Bestimmungen des Landesforstgesetzes ist es ausnahmslos verboten, im Wald und in einem Sicherheitsabstand von 20 Metern vom Waldrand Feuer anzuzünden oder brennende Zigaretten oder Zündhölzer wegzuwerfen. Wer also am Herz-Jesu-Sonntag im Wald und in einem geringeren Abstand als 20 Meter davon ein Feuer zu entzünden beabsichtigt, braucht eine Genehmigung vom gebietsmäßig zuständigen Forstinspektorat; der Vordruck für das Ansuchen findet sich unter Formulare | Forstdienst und Förster | Landesverwaltung | Autonome Provinz Bozen - Südtirol.

Bei Sichtung eines Waldbrandes ist umgehend die Feuerwehr zu alarmieren, und zwar unter der Notrufnummer 112. "Wir zählen darauf, dass grundsätzlich jedes Risikoverhalten vermieden wird, welches einen Waldbrand verursachen könnte", sagt Landesrat Walcher.

Weitere Informationen über das Anzünden von Feuer im Wald und das Verhalten im Falle eines Waldbrandes finden sich auf den Landeswebseiten des Forstdienstes sowie der Agentur für Bevölkerungsschutz.

 

red

Landesobfrau Patrizia Zoller-Frischauf und Landesgeschäftsführer Christoph Schultes haben die SVP-Generation 60+ zum Festakt des Landestreffens am letzten Samstag nach Stans geladen. Der Vorsitzende der Generation 60+ Otto von Dellemann und die Stellvertreterin Christine von Stefenelli nahmen daran teil.

 

Die Landesobfrau des Tiroler Seniorenbundes Patrizia Zoller-Frischauf konnte am Samstag in Stans beim Landestreffen des Tiroler Seniorenbundes über 750 Mitglieder und viele Ehrengäste begrüßen. 

 

Zoller-Frischauf ging auf aktuelle Themen im Bereich Seniorenpolitik ein und wünscht sich im Sinne der Gemeinschaft eine Festigung des Generationenvertrages. „Soziale Verbindungen sind wichtiger denn je“, so die Landesobfrau.  Die Herausforderungen unserer Zeit erfordern eine enge Zusammenarbeit und Unterstützung zwischen Jung und Alt: denn „die Einsamkeit finden wir nicht nur bei den älteren Menschen, sondern auch bei der Jugend“, gibt sie besorgt zu bedenken. 

 

Auch der Landesvorsitzende der Generation 60+ Otto von Dellemann sieht eine große Aufgabe der Politik: die Festigung der Gesellschaft. „Ältere Menschen tragen in vielfacher Hinsicht zur Gemeinschaft bei, sei es durch ihre Erfahrung, ihre ehrenamtliche Arbeit etc. Wichtig sei immer das Miteinander anstatt des Nebeneinanders in der Gesellschaft“, erklärt von Dellemann.  

 

„Die Freundschaft und Verbindung zwischen Nord- und Südtirol wird durch jedes Treffen intensiviert“, freut sich SVP-Landesvorsitzender der Generation 60+ Otto von Dellemann. Der gegenseitige Gedankenaustausch zwischen den Nordtiroler und Südtiroler Senioren stärke die Verbundenheit und man könne Tiroler Wurzeln intensiver erleben und leben.

Verjährung der von der Finanzwache gegenüber dem amtierenden Landeshauptmann bezüglich Ausgaben im Wahlkampf 2018 vorgebrachten Vorhaltungen. Landtagspräsidium empfiehlt eine Präzisierung des Landeswahlgesetzes zum Passus, in dem es um jene Wahlkampfausgaben geht, die mehrere Kandidierende betreffen und deshalb keinem Kandidierenden explizit angerechnet werden – derzeit gibt es dazu lediglich eine quantitative, keine qualitative Aussage

Aufgrund der Bestimmungen zur „Par Condicio" beschränkt sich die Berichterstattung in der Vorwahlzeit der Europawahlen auf die wesentlichen Inhalte und verzichtet auf Namen. 

Bei seiner Sitzung am heutigen Dienstagvormittag (4. Juni) hat sich das Präsidium des Landtages u.a. mit der dem amtierenden Landeshauptmann vorgeworfenen Überschreitung der zulässigen Ausgaben im Landtagswahlkampf 2018 befasst: Die Finanzwache Bozen – Polizeieinheit für Wirtschaft und Finanzen hatte dem Landtag im Jänner 2024 nach entsprechenden Ermittlungen mitgeteilt, dass der Kandidat im Wahlkampf 2018 getätigte Ausgaben nicht erklärt sowie den zulässigen Höchstbetrag von 30.000 Euro ohne MwSt. (laut Landesgesetz Nr. 14/2017 „Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmanne und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung“) um 102.890,00 Euro überschritten habe. Dafür wäre laut Landesgesetz die Verhängung einer Verwaltungsstrafe in Höhe des zweifachen Betrages, der die Ausgabenhöchstgrenze überschreitet, vorgesehen.  

Anschließend wurden sowohl die Mitteilung der Finanzwache als auch die Gegenäußerungen des Landeshauptmannes an die Prüfstelle weitergeleitet, diese ist für die Kontrolle der Korrektheit der eingereichten Abrechnungen der Ausgaben für Wahlwerbung zuständig. In ihrer Anfang Mai an den Landtagspräsidenten übermittelten Stellungnahme warf die Prüfstelle die Frage der Verjährung der Verwaltungsstrafe auf, die es zunächst zu klären gelte. Eine Überprüfung durch das Rechtsamt des Landtages ergab, dass die gesetzlich vorgeschriebene fünfjährige Verjährungsfrist im Jänner 2024 abgelaufen ist.

Aufgrund dessen hat das Landtagspräsidium heute beschlossen (vier Ja-Stimmen, eine Enthaltung), die Verjährung der von der Finanzwache vorgehaltenen Überschreitung der Ausgabenhöchstgrenze bzw. Nicht-Erklärung der entsprechenden Ausgaben im Rahmen des Landtagswahlkampfes 2018 und der etwaigen damit zusammenhängenden Verwaltungsstrafe zur Kenntnis zu nehmen.

Nun empfiehlt das Präsidium jedoch eine Präzisierung des LG Nr. 14/2017 bezüglich der Betroffenheit mehrerer Kandidaten, wenn es um die Zurechnung von Wahlkampfausgaben geht – es handelt sich dabei um einen Aspekt, auf den die Prüfstelle in ihrer Stellungnahme hingewiesen hat: Dem Landesgesetz zufolge, werden jene Kosten, welche von der Partei/Liste getragen werden und mehrere Kandidaten betreffen, keinem einzelnen Kandidaten zugerechnet. „Diese Regelung“, so heißt es in der Stellungnahme der Prüfstelle, „ist sehr generell gehalten und gibt keinerlei Hinweis darauf, welche Kriterien werbetechnisch erfüllt sein müssen, damit man von der ‚Betroffenheit‘ mehrerer Kandidaten sprechen kann. Müssen zum Beispiel alle Kandidaten in derselben Art vorkommen (Bild/Text), welche Größenverhältnisse der Abbildung der einzelnen Kandidaten (Bildgröße, Schriftgröße), Farbigkeit, Hintergründe … müssen eingehalten werden?“ Das LG enthalte also lediglich quantitativ Aussagen zur „Betroffenheit mehrerer Kandidaten“, jedoch keine qualitativen Angaben.

tres

 

Für den Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen steht eine Zeit der Veränderung bevor

Nach den Landtagswahlen im vergangenen Oktober steht auch für den Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine Neubesetzung an – mit entsprechenden Neuerungen und Herausforderungen. In diesem Sinne war die interne Sitzung am vergangenen 24. Mai auch die erste Sitzung von Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer als Vorsitzende des Ausschusses und gleichzeitig die letzte Sitzung des amtierenden Monitoringausschusses in der 2019 begonnen Legislaturperiode. In ihrer Antrittsrede bedankte sich die Gleichstellungsrätin für die in den vergangenen fünf Jahren geleistete wertvolle Arbeit und betonte erneut, wie wichtig es ist, sich den künftigen Herausforderungen zu stellen, die auf die neuen Mitglieder und Selbstvertreter:innen warten.

„Ich bedanke mich bei allen, die in diesen Jahren im Südtiroler Monitoringausschuss mit viel Einsatz und Engagement mitgearbeitet haben. Insbesondere danke ich den Mitgliedern, den unterstützenden Selbstvertreter:innen sowie deren Stellvertreter:innen: Marion Hartmann, Heidi Ulm, Dorothea Passler, Renate Heissl, Heidrun Demo, Antonio Endrizzi, Luca Ferretti, Eva Rabanser, Silvia Rabanser, Thomas Karlegger, Benedikt Gasser und Camilla Larcher“, erklärte die neue Vorsitzende Hofer. „Sie haben verschiedenste Problematiken bewältigt – so wie auch der neue Monitoringausschuss viele Herausforderungen angehen werden wird.“

Im Mittelpunkt der internen Sitzung standen verschiedene Themen, darunter das Jahresthema „Teilhabe und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen im politischen und sozialen Geschehen“. Dazu ist am Dienstag,19. November, die jährliche öffentliche Sitzung geplant.

Ein weiteres zentrales Thema war das Auswahlverfahren zur Ermittlung der Mitglieder und Selbstvertreter:innen des Monitoringausschusses, die vom Südtiroler Landtag ernannt werden. Die Bewerbungen für die Neubesetzung können vom 12. Juni bis zum 12. Juli 2024 innerhalb 12 Uhr eingereicht werden – entweder per E-Mail an die Adresse info@gleichstellungsraetin-bz.org oder direkt im Büro der Gleichstellungsrätin in der Cavourstraße 23/c, 39100 Bozen. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren sind ab 12. Juni auf der Homepage der Gleichstellungsrätin unter  www.gleichstellungsraetin-bz.org abrufbar. Der Südtiroler Landtag ernennt dann aus den Vorschlägen für die Legislaturperiode 2023-2028 jene Personen, die für die Förderung und Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Südtirol zuständig sein werden.

In der internen Sitzung beleuchteten die Mitglieder und Selbstvertreter:innen weiters aus der jeweiligen Perspektive Anliegen und Problemstellungen in Bezug auf die soziale Teilhabe am Alltagsleben.

Beschlossen wurde in der Sitzung zudem die Beteiligung des Monitoringausschusses an der landesweiten Aktion „Pride Month“: Während des gesamten Monats Juni soll auf die Rechte aller sexuellen Orientierungen aufmerksam gemacht und gleichzeitig gegen jegliche Form von Diskriminierung protestiert werden. Der Monitoringausschuss beteiligt sich an dieser Initiative auf den eigenen sozialen Netzwerken mit Beiträgen im Zeichen der Regenbogenfahne, dem Symbol des Pride Month. Der Monitoringausschuss ist von der Wichtigkeit dieser Aktion überzeugt, denn für den Monitoringausschuss ist es von entscheidender Bedeutung, alle Formen der Vielfalt zu fördern und alle Formen der Diskriminierung zu bekämpfen.

Die Sitzung bot auch die Gelegenheit für einen Austausch zum derzeit hochaktuellen Thema der Transportdienste für Menschen mit Behinderungen. Dabei war sich der Monitoringausschuss einig, dass in dieser kritischen Phase unbedingt eine Übergangslösung gefunden werden muss, damit für die Schüler:innen mit Behinderungen nicht nur der Zugang zu den vorgesehenen Schülertransportdiensten, sondern auch die Teilhabe am Unterricht gewährleistet wird. „Nur wenn das Recht auf Mobilität gewährleistet wird, ist Inklusion überhaupt möglich“, unterstrich Gleichstellungsrätin Hofer. Der Monitoringausschuss fordert alle Beteiligten auf, gemeinsam eine Lösung zu finden, damit das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Mobilität in Südtirol gewährleistet wird.

Die bei der internen Sitzung vom 24. Mai behandelten Themen lassen erahnen, dass der neue Monitoringausschuss vor einer Zukunft steht, die von Herausforderungen, aber auch von Chancen geprägt sein wird. Diese liegen in einem erneuerten Engagement für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und einer aktiven Beteiligung an Initiativen zur Inklusion und Vielfalt in der Südtiroler Gesellschaft.

MA/GSR


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